André Kuper
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zur 70. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 19 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 3. Juli 2024 beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um den Tagesordnungspunkt 14 mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften“ – Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7788, dritte Lesung – und den Tagesordnungspunkt 15 mit dem Titel „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ – Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/9242, dritte Lesung – zu ergänzen. Die Aussprachen zu diesen neuen Tagesordnungspunkten sollen jeweils im Rahmen einer Block-I-Debatte geführt werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zu dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung noch das Wort gewünscht wird. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Daher lasse ich über diese Ergänzung der heutigen Tagesordnung abstimmen. Ich gehe davon aus, dass über beide beantragten Ergänzungen in einer Abstimmung abgestimmt werden kann. – Auch dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Gibt es jemanden, der gegen diese Erweiterung der Tagesordnung stimmen möchte? – Das ist nicht der Fall. Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung einstimmig um die Tagesordnungspunkte 14 und 15 ergänzt. Damit rufe ich auf: 04.07.2024 1 Was verheimlicht der NRW-Finanzminister? Wie ist die aktuelle Lage des Landeshaushalts von Nordrhein-Westfalen wirklich? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9789 Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 1. Juli 2024 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die AfD ihr Abgeordneter Herr Dr. Beucker.
