Dirk Wedel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf soll die Transparenz in Bezug auf die der Landesregierung zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsmittel erhöht werden. Die Landeshaushaltsordnung soll dahin gehend ergänzt werden, dass zukünftig dem Haushaltsplan und der Haushaltsrechnung Übersichten über die Bestände an Selbstbewirtschaftungsmitteln beigefügt und diese im Haushaltsplan in den Erläuterungen der jeweiligen Haushaltsstellen ausgewiesen werden. In der Anhörung hat der Gesetzentwurf eine einhellige Zustimmung erfahren. Der Landesrechnungshof, der Bund der Steuerzahler und der Sachverständige Professor Rossi empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs. (Beifall von der FDP) Professor Rossi ist sogar der Auffassung, der Gesetzentwurf solle Schule machen und als Vorbild für die Bundeshaushaltsordnung und die Haushaltsordnungen derjenigen Länder dienen, in denen das Institut der Selbstbewirtschaftungsmittel besteht. Finanzminister Dr. Optendrenk hat in Reaktion auf den Gesetzentwurf die Umsetzung der geforderten Maßnahmen angekündigt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Zudem hat der Minister mit dem vierteljährlichen Controlling und den Zustimmungserfordernis des Ministeriums der Finanzen zur Überführung von Haushaltsmitteln in die Selbstbewirtschaftung Maßnahmen ergriffen, um sich selbst erst einmal einen wirklichen Überblick zu verschaffen und die Kontrolle über den Umgang mit Selbstbewirtschaftungsmitteln zurückzugewinnen. Auch das ist sehr vernünftig und findet unsere Unterstützung. Meine Damen und Herren, man sollte meinen, in einem selbstbewussten Parlament sei dieser Gesetzentwurf ein Selbstläufer. Da hätte man die Rechnung aber ohne die regierungstragenden Fraktionen gemacht. (Beifall von der FDP und Stefan Zimkeit [SPD]) In der ersten Lesung wollte insbesondere die CDU in mustergültiger Anwendung des Kunstgriffs 16 aus Schopenhauers Schrift „Die Kunst, Recht zu behalten“ die Glaubwürdigkeit der FDP mit dem Vorwurf der Bürokratie in Zweifel ziehen. Auch heute haben Sie, Herr Kollege Lehne, wieder diese Nebelkerze geworfen. Herr Kollege Lehne, Sie sollten sich einmal vor Augen führen, dass Ihr Vorwurf, nachdem Landtag der Minister die Umsetzung des Gesetzentwurfs zugesagt hat, nunmehr den Minister trifft. Zudem wird behauptet, der Gesetzentwurf sei überflüssig; eine Selbstverpflichtung der Landesregierung sei ausreichend. Minister Dr. Optendrenk hatte dies noch mit dem berühmten Zitat von Montesquieu garniert, wonach es, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, notwendig ist, kein Gesetz zu machen. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Im vorliegenden Fall trifft allerdings bereits die Prämisse nicht zu. Das verfassungsrechtliche Konzept der Budgethoheit des Parlaments wird durch die Haushaltsgrundsätze ausgeformt und abgesichert, weil der Haushaltsgesetzgeber einen lückenlosen und geschlossenen Gesamtüberblick benötigt, um seine Lenkungs- und Kontrollaufgaben erfüllen zu können. (Beifall von der FDP) Das Institut der Selbstbewirtschaftungsmittel durchbricht die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Haushaltseinheit, das Bruttoprinzip und den Gesamtdeckungsgrundsatz. Die zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit der Selbstbewirtschaftungsmittel – die Ursache davon ist, dass die Selbstbewirtschaftungsmittelkonten nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs mittlerweile den Charakter von Dauerfonds angenommen haben – sowie die fehlende Rechnungslegung von deren Verausgabung gegenüber dem Parlament verursachen zusammen mit dem deutlichen Anstieg der Bestände seit 2018 auf aktuell wohl circa 7 Milliarden Euro, dass das Informationsdefizit des Landtags mit fortschreitender Zeit immer größer und der Informationsbedarf immer drängender geworden ist. Dem Parlament ist es so nicht möglich, seine verfassungsrechtlich zugewiesenen Haushalts- und Kontrollbefugnisse wahrzunehmen. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament bei der Feststellung des Haushaltsplans eine überragende verfassungsrechtliche Stellung und damit abweichend von der sonst geltenden Gewaltenbalance den Vorrang zugemessen. Deshalb ist es am Parlament als Inhaber des Budget- und Kontrollrechts, die Regeln zu dessen Ausübung innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen selbst zu definieren. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Mit dem Selbstverständnis eines selbstbewussten Parlaments ist es nicht vereinbar, dass es vom Gutdünken der Regierung abhängt, ob, in welcher Art und Weise und wie lange noch Transparenz über die Selbstbewirtschaftungsmittel hergestellt wird. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) 13.06.2024 Oder, um es mit Montesquieu zu sagen – Zitat –: „Die Macht muss der Macht Grenzen setzen.“ Da greift auch der Hinweis von Herrn Kollegen Lehne auf das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten zu kurz. Standardinformationen sollten von den Abgeordneten nicht jeweils einzeln abgefragt werden müssen, wie Art. 40 der Landesverfassung verdeutlicht. Aber seien Sie sich versichert, wir machen davon Gebrauch. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Ihr wenig souveräner Umgang mit diesem Gesetzentwurf vermittelt nicht den Eindruck selbstbewusster Parlamentarier. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)
