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Olaf Lehne

CDU 13.06.2024 Sitzungen 18/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Plenardebatte im Januar dieses Jahres habe ich bereits die für die schwarz-grüne Koalition relevanten Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf dargelegt. Daher möchte ich mich heute kurzhalten und lediglich noch einmal auf das Wesentliche hinweisen. Um es vorwegzunehmen: Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf nach wie vor ab. Dabei geht es uns keinesfalls darum, das parlamentarische Kontrollrecht zu schmälern – im Gegenteil: Wir schätzen das verfassungsrechtlich geschützte Auskunftsrecht des Parlamentes. Mit Gewissheit können wir feststellen, dass die Landesregierung ihre Auskunftspflicht bislang stets erfüllt hat. Es ist für mich auch kein Grund für Zweifel daran ersichtlich, dass sie dies in Zukunft nicht tun wird. Im Kern geht es darum, weitere gesetzliche Regelungen nur dann vorzunehmen, wenn dem ein tatsächlicher Nutzen gegenübersteht. Bürokratieabbau statt -aufbau ist eigentlich auch immer das Thema der FDP gewesen. Warum hier eigentlich nicht? Ein gewisses Defizit an Transparenz hinsichtlich der Selbstbewirtschaftungsmittel ist mittlerweile ausgemerzt worden. Zur Wahrheit gehört auch, dass diese Transparenz zuvor weder proaktiv von der Landesregierung hergestellt noch mehrheitlich aus den Reihen des Parlaments gefordert wurde. Das hat sich nun geändert, und es werden Informationen gefordert, die auch inhaltlich vollständig zur Verfügung gestellt werden. Das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht ist ein besonders hohes Gut für den Parlamentarismus und unsere Demokratie. Das Geld der Steuerzahler darf nicht ausgegeben werden, ohne dass ihre Vertreter die Regierung zuvor mehrheitlich zu dieser Ausgabe ermächtigt haben. Diesem Recht wird zukünftig noch umfangreicher Rechnung getragen. Zur weiteren Stärkung sagt die Landesregierung ab dem Haushaltsjahr 2025 eine Darstellung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan zu und hat die bereits verlangten Auskünfte vollumfänglich erteilt. Darüber hinaus wird ein speziell für diesen Bereich vorgesehenes Controlling eingerichtet, um eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Parlament zu ermöglichen und zu vereinfachen. Die genannten Maßnahmen wirken damit zielgerichtet und unbürokratisch. Ferner tragen sie zur erhöhten Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit den vorhandenen Selbstbewirtschaftungsmitteln bei. Von einer möglichst praxisnahen Handhabung, wie sie der Haushalts- und Finanzausschuss sowie das 13.06.2024 Finanzministerium für die Zukunft vorschlagen, profitieren damit am Ende alle Beteiligten. Wir folgen daher dem Beschlussvorschlag des Haushalts- und Finanzausschusses und lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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