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Dr. Benjamin Limbach

13.06.2024 Sitzungen 18/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schalley, Sie haben uns noch einmal das Familienbild der 50er-Jahre vor Augen geführt. Ich darf daran erinnern, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch damals Ehefrauen noch die Erlaubnis ihres Ehemanns brauchten, um arbeiten gehen zu dürfen. Wir sind alle in diesem Haus froh – jedenfalls alle Demokraten –, dass diese Zeiten vorbei sind. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der AfD) Der vorliegende Antrag behandelt zweifelsohne wichtige aktuelle Fragen zur frühkindlichen Bildung, die derzeit auch die Landesregierung beschäftigen: ein verlässliches und zukunftsfähiges System der frühkindlichen Bildung, das den Bedarfen der Kinder und der Chancengerechtigkeit Rechnung trägt, Verlässlichkeit für Eltern und Familien herstellt und den Fachkräften gute Arbeitsbedingung bietet. Ich kann Ihnen im Namen von Frau Ministerin Paul und der gesamten Landesregierung versichern, dass sich auch die Landesregierung intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Uns ist dabei sehr bewusst, wie herausfordernd sich derzeit die Lage für Fachkräfte, für Eltern, für Kinder und für Träger darstellt. Wir haben derzeit zwar so viele Fachkräfte im System wie noch nie und auch so viele Plätze wie noch nie. Gleichzeitig haben wir aber auch eine so hohe Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen wie noch nie. Diese Lücke ist nicht erst gestern entstanden, und sie wird auch nicht von heute auf morgen behoben werden. Diese beiden Entwicklungen haben nicht miteinander Schritt gehalten. Dabei haben auch die Krisen der letzten Jahre die Situation in vielen Einrichtungen verschärft. Die Landesregierung legt einen Schwerpunkt auf die Frage, wie wir die Stabilität des Systems sicherstellen können. Denn das System der frühkindlichen Bildung legt wichtige Grundlagen gelingender Bildungsbiografien, stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist nicht zuletzt ein wichtiger gesellschaftlicher und ökonomischer Baustein. Neben der Herausforderung des Fachkräftemangels ist es vor allem die Finanzierung, die derzeit das System unter Druck setzt. Aber auch hier hat die Landesregierung reagiert: mit einer Unterstützung bei den Energiekosten im vergangenen Jahr sowie der Überbrückungsfinanzierung für die freien Träger in Höhe von 100 Millionen Euro. Im Rahmen der letzten Revision des Kinderbildungsgesetzes ist zudem eine dynamische Fortschrei-13.06.2024 bungsrate in das Gesetz aufgenommen worden. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Mittel seit dem Kindergartenjahr 2021/2022 jährlich angepasst an die tatsächliche Kostenentwicklung für Personal- und Sachkosten steigen. Im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 sind hierdurch Steigerungen von 9,65 % vorgesehen. Das entspricht 370 Millionen Euro allein über die Kindpauschalen im KiBiz. Durch diese positive dynamische Entwicklung der KiBiz-Pauschalen wird das System der frühkindlichen Bildung in den kommenden Jahren einen prozentual immer größeren Anteil am Landeshaushalt einnehmen, da andere Politikfelder nicht im gleichen Umfang aufwachsen werden. Das unterstreicht die gewachsene Wichtigkeit der frühkindlichen Bildung und zeigt, dass dies auch über die Mittel im Landeshaushalt abgebildet wird. Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung mit zahlreichen Sonderprogrammen wie zum Beispiel Kita-Helferinnen und Kita-Helfern oder Sprach-Kitas an der Stärkung der frühkindlichen Bildung. Dies ist vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Haushaltslage keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Zeichen unserer Prioritätensetzung zugunsten der Bildungsausgaben. Ob und in welchem Umfang weitere Unterstützung der frühkindlichen Bildung möglich und erforderlich ist, ist fortlaufender Bestandteil von Gesprächen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrt. Ebenso arbeitet die Landesregierung an Vorschlägen zur Erneuerung des Kinderbildungsgesetzes. Dabei steht die Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung im Fokus. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Dies wird für uns bei allen Überlegungen handlungsleitend sein, Herr Abgeordneter Hafke. Dabei werden wir die angespannte Personalsituation nicht ignorieren können. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir behalten die aktuelle Studienlage im Blick und sind gleichermaßen im engen Austausch mit Trägern, Einrichtungen und Kommunen. Wichtig ist, dass das Betreuungsangebot in der jeweiligen Kommune insgesamt den Anspruch der Kinder auf Förderung in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt. Ein wesentlicher Aspekt, der Umfang der täglichen Förderung, richtet sich allerdings nach dem individuellen Bedarf, begrenzt durch das Kindeswohl. Was bedarfsgerecht ist, lässt sich dabei nicht allgemeingültig beantworten, sondern kann individuell sehr unterschiedlich sein. Landtag

Protokoll ↗