landtag.nrw.de ↗

Dr. Dennis Maelzer

SPD 13.06.2024 Sitzungen 18/68

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Kinderschutzkommission! Lassen Sie mich zunächst auch mit einem Dank starten. Nach der schweren Erkrankung und letztlich dem viel zu frühen Tod unserer Vorsitzenden der Kinderschutzkommission, Nadja Büteführ, möchte ich besonders die Arbeit von Christina Schulze Föcking und Nina Andrieshen hervorheben. Ihr hattet beide nicht geplant, diese Rolle ausfüllen zu müssen. Ihr habt die Aufgabe, diesen wichtigen Ausschuss zu leiten, ihn durch sensible Anhörungen zu führen und jetzt auch diesen Zwischenbericht zu formulieren, aber angenommen und sehr gut und verbindend ausgeführt. Dafür gebührt euch der Dank aller Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Bitte gestatten Sie mir, besonders die Frage nach Täterstrategien in den Mittelpunkt zu rücken. Noch viel zu oft herrscht in der Öffentlichkeit das Täterbild eines männlichen Fremden vor, der Kindern an dunklen, uneinsehbaren Ecken auflauert. Eltern-WhatsApp-Gruppen von Grundschulkindern erleben immer wieder das Auftauchen eines verdächtigen weißen Lieferwagens, der in Schulnähe gesichtet worden sei, verbunden mit der Furcht, Schülerinnen und Schüler könnten Kinderfängern zum Opfer fallen. Den Kindern wird dann erneut eingetrichtert, dass sie auf keinen Fall zu Fremden ins Auto steigen dürfen. Mütter und Väter begleiten ihre Kinder dann auf dem gesamten Weg von der Haus- bis zur Schultür. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Nichts liegt mir ferner, als die Sorgen von Eltern abzutun. Auch wenn ich weiß, dass der weiße Lieferwagen sich in der Regel als urbaner Mythos erweist, gehörte ich natürlich auch zu den Vätern, die ihr Kind nach einem solchen Gerücht auf dem gesamten Schulweg begleitet haben. Anders als der weiße Lieferwagen sind Menschen aus dem Freundes- und Verwandtenkreis, die das Näheverhältnis und oftmals auch das Macht-Landtag gefälle zu den Kindern ausnutzen, aber alles andere als ein Mythos. Den Blick der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, dass das familiäre Umfeld nicht immer ein sicherer Ort für Kinder ist, sehe ich auch weiterhin als eine der vordringlichsten Aufgaben der Kinderschutzkommission. Bislang wird der Blick in erster Linie auf Männer gerichtet, doch auch Frauen können Täterinnen werden. Oftmals sind ihre Strategien ausgefeilter und weniger sichtbar. Das Bild der vermeintlich fürsorgenden Mutter ist noch immer stark in den Köpfen der Menschen verankert. Und weil man nicht wahrnimmt, was man nicht für vorstellbar hält, werden Gewalt und Missbrauch durch Frauen oftmals unterschätzt und nicht zur Anzeige gebracht. Hier gilt es, die Sensibilität zu stärken und möglicherweise auch durch spezialisierte Anlaufstellen einen besseren Umgang mit diesem Phänomen zu gewährleisten. Eine zweite wenig beachtete Tätergruppe sind Gleichaltrige. Ich möchte es an dieser Stelle ganz klar sagen: Gerade auch, weil es Peer-to-Peer-Gewalt gibt, gerade, weil Kinder ihre eigenen Grenzen benennen können müssen, um sich schützen zu können, um sich Hilfe holen zu können, sind sexualpädagogische Konzepte in Kitas und Grundschulen wichtig. Wir dürfen uns von interessierter Seite nicht die Debatten um eine vermeintliche Frühsexualisierung von Kindern aufdrängen lassen. Denn denen, die dies auch hier in diesem Hause immer wieder versuchen, geht es doch nicht um die Interessen und den Schutz der Kinder. Es geht ihnen darum, auf der Basis von Unwissen und Populismus Vorurteile und Ängste zu schüren, um daraus ein politisches Süppchen zu kochen. Das dürfen wir im Sinne der Kinder nicht zulassen, und wir müssen uns auch schützend vor die Fachkräfte stellen, wenn sie derartigen Anschuldigungen ausgesetzt sind. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Welche vordringlichen Aufgaben sollten wir noch angehen? Noch immer ist der Nachweis qualifizierter Kenntnisse im Bereich „Kinderschutz“ nicht in allen Berufen zwingend vorgeschrieben. An der Katholischen Hochschule haben wir gelernt, dass dafür das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz ein guter Hebel sein könnte. Ich hielte es für richtig, diesen Hebel zu nutzen. Eine weitere Leerstelle in Nordrhein-Westfalen ist die Beteiligung von Betroffenen. Sie ist bei der Aufarbeitung von Missbrauchskomplexen, bei der Entwicklung von Präventionskonzepten und beim Hinterfragen von missbrauchsfördernden Strukturen keine Selbstverständlichkeit. 13.06.2024 Dabei sind Betroffene Experten in eigener Sache. Diesen Erfahrungsschatz zu Bedarfen von Betroffenen sollten wir in Nordrhein-Westfalen künftig systematisch nutzen. Durch eine konsequente Betroffenenbeteiligung können Machtstrukturen und Systeme, die sexualisierte Gewalt möglich machen, besser identifiziert werden. Eine gelingende Aufarbeitung ist ohne die Einbindung von Betroffenen ebenfalls nicht denkbar. Lassen Sie uns in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Haltung entwickeln: Betroffenenbeteiligung ist Qualitätsmerkmal. (Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Alle Reden von Dr. Dennis Maelzer Protokoll ↗