Nina Andrieshen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kinderschutzkommission ist ein ganz besonderer Ausschuss in diesem Hohen Haus. Denn bei aller Leidenschaft und teilweise auch Härte, die wir hier bei politischen Debatten an den Tag legen, war und ist diese Kommission seit ihrer Gründung geprägt von einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit. Es ist eine besondere Verantwortung, die wir als Abgeordnete in diesem Ausschuss tragen: die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen zu vertreten, ihre Rechte zu wahren und vor allen Dingen ihren Schutz zu gewährleisten. Diesem politischen Ziel und dem moralischen Imperativ gerecht zu werden, ist der Anspruch, den wir als Abgeordnete versuchen gerecht zu werden, und zwar jenseits parteipolitischer Interessen und über fraktionelle Grenzen hinweg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kinderschutzkommission hat sich seit ihrer Konstituierung im Jahr 2022 mit folgenden Themen beschäftigt: Peer-to-Peer-Gewalt im digitalen Kontext, Cybergewalt und Cybermobbing, Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport, Gewalt im kirchlichen Raum, Täterstrategien sowie Übergriffe auf Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Außerdem gab die Kommission ein Gutachten zum Thema „Kinderschutz im kommerziellen Raum“ in Auftrag, dessen Ergebnis wir für den Herbst 2025 erwarten. Hinter dieser etwas emotionslosen Auflistung von Terminen verbergen sich aber – so viel kann ich Ihnen versichern – Sitzungen zu Themen, die alles andere als emotionslos sind. Ein wichtiges Themenfeld, mit dem wir uns in der Kinderschutzkommission beschäftigten, ist die Gewalt im kirchlichen Raum. In der Anhörung gingen wir zum einen der Frage nach, wie der Aufklärungsprozess bereits begangener Straftaten innerhalb des kirchlichen Raums gestaltet sein muss, um den Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung zu tragen, und zum anderen, wie derartige Straftaten in Zukunft verhindert werden können. Dabei wurde schnell klar, dass beides untrennbar miteinander verbunden ist. Wir brauchen einen effektiven Aufarbeitungsprozess, um auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse weiteres Leid zu verhindern. Eine klar artikulierte Position der geladenen Sachverständigen war, dass dieser Aufarbeitungsprozess nicht einzig in der Verantwortung der Kirchen liegen darf. Es braucht einen Schulterschluss zwischen Staat, Politik und Gesellschaft sowie verbindliche und klar definierte Rahmenregelungen. Landtag Hinzu kommt, dass die Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Institutionen insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Diversität, Sexualität, Machtstrukturen oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen notwendig ist, um bestehende gefestigte Positionen zu hinterfragen und dadurch auch einen reflektierten Umgang zu ermöglichen. Dies wird übrigens nicht nur von vielen Betroffenen explizit gefordert, sondern wird auch von kirchlichen Institutionen und ihren Mitarbeitenden gewünscht. Nur wenn durch eine tiefgreifende Aufarbeitung bestehende Strukturen und Systeme, die Gewalt an Kindern ermöglichen, aufgedeckt werden, können sie durch effektive Schutz- und Präventionsmaßnahmen zerschlagen und verhindert werden. Es wurde in der Anhörung deutlich, dass die Kirche im Bereich der Schulungen und Präventionstrainings bereits sehr aktiv ist, deren Qualität allerdings noch sehr heterogen ist. Ebenso gibt es zwar Schutzkonzepte, aber leider noch nicht flächendeckend. Besonders betonen möchte ich den Hinweis der Sachverständigen, dass bei allen Bemühungen Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Behinderungen, Fluchterfahrungen und Jugendliche mit nicht heterosexuellen Orientierungen stärker berücksichtigt werden sollten. Schlussendlich ist das Wissen um Täterstrategien enorm wichtig. Genau diesem Themenfeld der Täterstrategien haben wir uns in einer weiteren Sitzung gewidmet. Die geladenen Expertinnen und Experten machten deutlich, dass es nicht die eine Täter- und Täterinnen-Strategie oder den einen Täterinnen- oder Täter-Typus gibt. Es ist nicht der Mann mit dem abgewetzten Teddy und der Schokolade in der Hand auf der Bank am Spielplatz, bei dem die Alarmglocken schrillen sollten. Vielmehr sind es Vertrauenspersonen aus dem direkten Umfeld. Eigentlich wissen das auch die meisten, denn eine Studie des damaligen UBSKM ergab, dass 80 bis 90 % wissen: Missbrauch findet überwiegend im Nahfeld statt. Aber 80 % sagen auch: Aber nicht in meinem Nahfeld. Die öffentliche Wahrnehmung liegt laut der Sachverständigen bisher aber vor allem auf männlichen Tätern. Es wird oft nicht in Erwägung gezogen, dass auch die – in Anführungsstrichen – treusorgende Mutter, die Großmutter, Tante oder Schwester Täterin sein kann. Dass genau dieses Bild der schwächeren und fürsorglichen Frau in den Köpfen so fest verankert ist, macht die Anzeige des Übergriffs für die Betroffenen ungleich schwerer. Sie ist oft mit sehr großer Scham verbunden. Um Täterinnen mehr in den Blick zu nehmen, wurde auch der Vorschlag gemacht, eine spezielle Beratungsstelle für Frauen als Täterinnen einzurichten. 13.06.2024 Ebenso klaffen immer noch immense Wissenslücken in Bezug auf eine weitere, in diesem Fall sehr große Täterinnen- und Tätergruppe, nämlich die Gleichaltrigen. Diese müssen noch viel stärker in den Blick genommen werden. Darum wurden seitens der Expertinnen und Experten auch tiefe Studien in der Fläche angeregt. Um Täterinnen- und Täterstrategien ins Leere laufen zu lassen, ist es wichtig, die Eltern und Kinder positiv und nicht durch das Vorführen von schrecklichen Taten für das Thema zu sensibilisieren. Allgemein sollte die Präventionsarbeit in diesem Bereich eine öffentliche, unterstützende und alltagsnahe Maßnahme sein, damit Familien hiervon auch wirklich profitieren können. Auch die Stärkung der Medienkompetenz spielt hier eine immense Rolle, um Täter*innenstrategien ins Leere laufen zu lassen. Bei dem nächsten Themenbereich, mit dem sich die Kinderschutzkommission beschäftigte, möchte ich den Blick von den Täterinnen und Tätern auf die Betroffenen lenken. Kinder und Jugendliche gehören zu den vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft. Das gilt ganz besonders für diejenigen unter ihnen, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Sie befinden sich sowohl körperlich als auch kognitiv häufiger in Abhängigkeitsverhältnissen, und fehlende soziale Kontakte erhöhen die Gefahr von Übergriffen. Ihr Risiko, Opfer von Gewalttaten zu werden, ist 3,6 Mal so hoch. Bezüglich sexualisierter Gewalt sind sie immer noch 2,9 Mal häufiger Opfer als Gleichaltrige ohne Beeinträchtigungen. In der Anhörung wurde deutlich, dass die vielfältigen Bedarfe der Kinder von Art und Grad der Beeinträchtigung abhängig sind und daraus folgend natürlich auch mit unterschiedlichen Arten der Gefährdung einhergehen. Diese Bandbreite setzt ein hohes Maß an Fachwissen aufseiten der Fachkräfte voraus, wenn es um das Erkennen und Verhindern von Gewalt jeglicher Art geht. Hier braucht es nicht nur Erstschulungen, sondern auch kontinuierliche Nachschulungen, um die Sensibilität für den Gewaltschutz aufrechtzuerhalten. Ähnliche Vorschläge wurden auch mit Blick auf die Präventionsangebote vorgetragen. Kinderschutz muss insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen von ihnen ausgedacht werden. Nur speziell auf sie zugeschnittene Präventionsangebote können die Kinder und Jugendlichen selbst und auch ihr Umfeld sensibilisieren und stärken. Dies muss natürlich die Nutzung individueller und inklusiver Materialien und aufsuchende Angebote beinhalten, gerade weil die Mobilität nicht immer gegeben ist. Einigkeit bestand bei den Expertinnen und Experten auch darin, dass Präventionsangebote einer möglichen generellen Bevormundung von Menschen mit Beeinträchtigung entgegenwirken müssen, gerade Landtag im Hinblick auf ihre Eigenbestimmung bei der Beziehungsgestaltung. Ihnen ihre Sexualität abzusprechen, leistet keinen Beitrag zur sexuellen Aufklärung und reduziert damit auch direkt die Kompetenz und Autonomie in Bezug auf den eigenen Körper. Daher ist die Partizipation der Kinder und Jugendlichen und die ganzheitliche Wahrnehmung ihrer Bedarfe laut Expertinnen und Experten essenziell. Dieser ganzheitliche Blick muss auch die Eltern mit einbeziehen. Hier braucht es nicht nur professionelle Beratung und Betreuung. Die Sachverständigen wiesen uns auch auf das Risiko der Überforderung der Erziehungsberechtigten hin, die dringend im Blick behalten werden muss. Zu guter Letzt wurde auf einen Punkt hingewiesen, der in mehreren Anhörungen immer wieder aufgegriffen wurde, und zwar die Nachsorge für die Betroffenen bzw. der eklatante Mangel daran. Dieser betrifft in einem weitaus höheren Maße Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Der Ausbau von spezialisierten Fachberatungsstellen muss stärker vorangetrieben werden, um nicht zahlreiche Betroffene mit dem Erlebten alleine zu lassen. Zum Schluss möchte ich mich als Vorsitzende der Kinderschutzkommission bei allen Mitgliedern der Kommission, den Mitarbeitenden der Fraktionen und des Kommissionssekretariats für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Mein besonderer Dank gilt der stellvertretenden Vorsitzenden Christina Schulze Föcking, die während der Erkrankung unserer geschätzten Kollegin Dr. Nadja Büteführ den Vorsitz übernahm und die Kommission in dieser Zeit sehr engagiert und auf hervorragende Art und Weise geführt hat. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) An dieser Stelle möchte ich noch einmal besonders an unsere ehemalige Vorsitzende Dr. Nadja Büteführ erinnern, die leider viel zu früh verstorben ist. Nadja war von dem Wunsch angetrieben, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und unbeschwertes Aufwachsen zu ermöglichen, ihre Rechte zu stärken und den Kinderschutz hier bei uns im Land weiter voranzubringen. Mit ihr haben wir eine engagierte Demokratin, eine liebgewonnene Weggefährtin und eine starke Stimme für den Kinderschutz verloren. Aufmerksame Zuhörer und Zuhörerinnen werden vielleicht bemerkt haben, dass ich nur die Hälfte des Zwischenberichts vorgestellt habe. Das hat einen guten Grund. Denn seit der Konstituierung der Kommission wurde diese von drei Vorsitzenden geführt. Genau darum haben die stellvertretende Vorsitzende, Frau Schulze Föcking, und ich uns für den etwas ungewöhnlichen, aber meiner Meinung nach folgerichtigen Weg entschieden, diesen Bericht gemeinsam vorzustellen. 13.06.2024 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und das Interesse an der Arbeit der Kinderschutzkommission und freue mich nun auf den zweiten Teil der Vorstellung des Zwischenberichts durch die stellvertretende Vorsitzende. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
