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Berivan Aymaz

13.06.2024 Sitzungen 18/68

Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Scharrenbach in Vertretung für Minister Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Es ist ein gleichgültiger Seelenzustand, ich fühle statt einem Gefühl Leere. Dann kommt allmählich 13.06.2024 ein dumpfes Sehnen, endlich dann bricht es durch. Dann weine ich, weine ich, dann fühle ich wieder mit meinem ganzen Körper, meiner ganzen Seele, dass Peter tot ist.“ Käthe Kollwitz schrieb das im Winter 1914. Ihr Sohn Peter hat das Licht der Welt erblickt. Er wurde nur 18 Jahre alt und starb im Ersten Weltkrieg in Belgien. Der Tod hat viele Gesichter, genau wie die Trauer und der tiefe Schmerz, den der Tod auslöst. Werdende Eltern wollen nichts mehr, als das werdende Leben vor Gefahren zu beschützen, es zu behüten. Und mit einem Mal ist das alles vorbei: kein Kinderlachen, keine kleinen Hände, die in die großen greifen. Alle Vorbereitungen, die man getroffen hat: nichts, was sich umsetzen lässt. Auch ein Kind, welches das Licht der Welt nicht erblickt, wurde geliebt. Das werdende Leben ist ein kostbares Geschenk, auch wenn man es manches Mal nicht behalten darf. Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es besonders wichtig, dass den betroffenen Familien und vor allem den betroffenen Frauen nach so einem Schicksalsschlag ausreichend Zeit und Unterstützung gegeben wird, um physisch und psychisch zu heilen. Sie wissen, dass manche seelische Wunde möglicherweise auch nie heilt. Die Damen und Herren Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der FDP weisen mit ihrer Forderung – ähnlich wie bereits im März 2023 die Fraktion der FDP – auf einige Handlungsmöglichkeiten im rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema „Fehl- und Totgeburten“ hin. Einige Punkte davon sind auch aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erörterungswürdig. Andere sind Bereichen zuzurechnen, die wir als Landesregierung bereits erkannt haben und denen wir aktiv sind, zum Beispiel hinsichtlich der Sternenkinder. Menschen – das wissen Sie, das wissen wir –, ob in diesem Plenarsaal oder außerhalb, gehen unterschiedlich mit Verlust, Trauer und Schmerz um. Daher kann es auch zu der Frage, wie der Mutterschutz richtig zu bestimmen ist, unterschiedliche Auffassungen geben. Ich gehe aber davon aus, dass mit dem vor einigen Tagen in den Länderkreis eingebrachten Entwurf eines Bundesratsantrages des Saarlandes auch auf der Bundesebene wieder Bewegung bei dieser wichtigen Frage aufkommen wird. Da die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Anliegen teilt, eine sensible und reflektierte gesellschaftliche und politische Diskussion zum Umgang mit Fehl- und Totgeburten zu erreichen und betroffene Frauen und ihre Angehörigen mit dieser schmerzhaften Erfahrung besser zu unterstützen, unterstützen wir auch den Bundesratsantrag aus dem Saarland und in der Landtag Konsequenz dann auch diesen hier vorliegenden Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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