Britta Oellers
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein sehr sensibles Thema. Es gibt für Paare nichts Schlimmeres, als ein Kind zu verlieren. In Deutschland wird etwa jedes 230. Kind tot geboren. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2022 3.247 Totgeburten und damit 4,4 Totgeburten je 1.000 Geborene. Seit 2010 nimmt die Totgeburtenquote in Deutschland tendenziell zu. Daher muss das Thema aus der Tabuzone heraus. Für die Betroffenen ist eine Fehloder Totgeburt ein Schicksalsschlag. Egal, ob wir über eine Fehl- oder eine Totgeburt sprechen: Die Trauer und die emotionale Belastung sind gleich groß. Wir müssen über die daraus folgenden Belastungen reden. So können wir erreichen, dass sich die Betroffenen nicht alleine fühlen. Ihnen muss in dieser schweren Zeit und danach Hilfe und Unterstützung Landtag zuteilwerden. Es ist daher sinnvoll, den Mutterschutz und den von der Bundesregierung geplanten Partnerschutz in gestaffelter Form auch auf Fehlgeburten zu erweitern. Wir unterstützen diesen Vorschlag und hoffen, dass die Bundesregierung sich auf eine entsprechende Regelung einigen kann. (Beifall von der CDU) Daher stimmen wir heute diesem Antrag zu. Ich verweise natürlich gerne auf den künftigen Antrag zum Thema „Sternenkinder“, in dem wir das wichtige Thema noch einmal aufgreifen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)
