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Susanne Schneider

FDP 13.06.2024 Sitzungen 18/68

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Tod eines geliebten, nahestehenden Menschen ist immer ein furchtbares, ganz schreckliches Ereignis. Noch schlimmer, noch tragischer ist es, wenn Eltern ihre Kinder beerdigen müssen, und zwar unabhängig davon, ob das Kind gerade zur Welt gekommen ist oder ob es das Leben der Eltern schon einige Jahre bereichert hat. Das Thema „Fehl-, Früh- und Totgeburt“ ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Nach einer Fehl-, Früh- oder Totgeburt kommt es oft zu schweren depressiven Episoden, schweren Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen. Das Suizidrisiko steigt erheblich an. Ebenso können durch Fehlgeburten erhebliche körperliche Probleme wie Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen entstehen. Fehl- und Totgeburten sind Erfahrungen, die mit Stigmatisierung, Schuldgefühlen und Einsamkeit einhergehen. Landtag Der vorgelegte SPD-Antrag knüpft an den Antrag der FDP-Landtagsfraktion zu Sternenkindern an. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] nickt.) Ich habe mich unheimlich über euren Antrag gefreut und auch darüber, dass ihr gefragt habt, ob wir ihn mitzeichnen möchten, was wir sehr gerne getan haben. Der Antrag greift einen Aspekt auf, der nicht mehr hinnehmbar ist. Wenn Fehl- und Totgeburten kein gesellschaftliches Tabu mehr sein sollen, müssen wir dringend die rechtliche Grenzziehung zwischen Totund Fehlgeburt beenden. Diese strikte und rein willkürliche Einteilung berücksichtigt nicht ansatzweise die Situation der Frauen nach dem tragischen Ereignis einer Fehlgeburt. Es ist leider kein seltenes Ereignis. In Deutschland ist geschätzt jede dritte Schwangere betroffen. Rund 26.000 Schwangerschaften bundesweit enden jährlich mit einer klinisch erfassten Fehlgeburt – in NRW sind es 6.500 –, und die Dunkelziffer dürfte höher liegen als die Zahl der klinisch erfassten Fälle. Nach aktuellen Statistiken finden 80 % aller Fehlgeburten in den ersten 13 Wochen einer Schwangerschaft statt. Eine Fehlgeburt löst normalerweise keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus. Insbesondere gilt die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Bei Totgeburten hingegen gilt die allgemeine Schutzfrist von bis zu 18 Wochen. Die wesentliche Unterscheidung wird anhand der Schwangerschaftswoche getroffen. Vor der 24. Schwangerschaftswoche spricht man von einer Fehlgeburt, danach von einer Totgeburt. Auch wenn der Fötus bei einer Fehlgeburt bereits 500 g oder mehr wiegt oder außerhalb des Mutterleibes Lebensmerkmale wie Herzschlag oder natürliche Atmung gezeigt hat, gilt dies als Totgeburt, und die Mutter kann auch vor der 24. Schwangerschaftswoche Mutterschutz erhalten. Der Schmerz einer Mutter oder eines Vaters kennt eine solche Unterscheidung allerdings nicht. Bereits 2022 gab es eine Initiative für einen gestaffelten Mutterschutz von Natascha Sagorski und dem Verfassungsrechtler Professor Remo Klinger. Die damalige Petition wurde von immerhin 75.000 Menschen unterstützt. Damit ist diese Debatte eröffnet worden, die nur ein Ziel haben kann: Alle betroffenen Frauen sollen die Option einer Schutzzeit erhalten. Sie sollen allerdings selbst entscheiden können, ob sie den Mutterschutz ganz oder nur teilweise in Anspruch nehmen oder aber sofort in den Beruf zurückkehren wollen. Es geht nicht darum, sie zu bevormunden, sondern darum, ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, welcher Weg für sie der beste ist. Denn in einem sind wir uns sicher einig: Jeder Mensch trauert anders. Der eine sagt: Ich brauche Zeit; ich brauche körperliche, ich brauche psychische Schonung. – 13.06.2024 Andere sagen: Lass mich wieder arbeiten; ich möchte nicht weiter darüber nachdenken. – Ich denke, das sollten wir alle respektieren und akzeptieren. Es gibt keinen Grund, warum dieser Weg nicht einfach gegangen wird. Die Innungskrankenkassen haben erstmals berechnet, welche finanziellen Auswirkungen die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes auf Solidargemeinschaft, Arbeitgeber und Krankenkassen hätte. Ich erspare Ihnen die Details. Das Ergebnis ist, dass es keine große Belastung wäre. Selbst wenn 100 % der betroffenen Frauen den gestaffelten Mutterschutz in Anspruch nehmen würden, kämen auf die gesetzlichen Kassen nur rund 5 Millionen Euro pro Jahr zu. Wenn wir zudem bedenken, dass ein großer Teil der Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, im Anschluss daran psychisch erkrankt und damit länger ausfällt, sind das ausgesprochen überschaubare Kosten. Den marginalen tatsächlichen Nettobelastungen für Arbeitgeber und Krankenkassen steht hier sogar der Gewinn gegenüber, dass endlich ein grundsätzlicher Missstand beseitigt wird. Das sollte es uns allen wert sein. Der gestaffelte Mutterschutz ist längst überfällig. Wir unterstützen daher die Forderung nach einer Bundesratsinitiative und stimmen diesem Antrag selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und Christian Loose [AfD])

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