Lisa-Kristin Kapteinat
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer eine Fehlgeburt erlebt hat, hat aktuell keinen Anspruch auf Mutterschutz. Wenn eine Frau heute eine Fehlgeburt erleidet, muss sie theoretisch schon morgen wieder arbeiten gehen. Oder sie muss sich eine Krankschreibung besorgen, weil sie am nächsten Tag eben einfach noch nicht wieder arbeiten kann. Und wir alle wissen, dass das nicht immer ohne Weiteres möglich ist. Jede dritte Frau erleidet eine Fehlgeburt. Die Zahlen sind schwer zu ermitteln, denn es besteht im Unterschied zur Totgeburt keine gesetzliche Meldepflicht. Anhand der Zahlen aus der stationären und ambulanten Versorgung kann im Jahr 2021 von etwa 40.000 Fehlgeburten deutschlandweit ausgegangen werden. Die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher. Ab der 24. Schwangerschaftswoche spricht man von einer Totgeburt. Dann besteht die Möglichkeit, Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Ausnahmsweise gilt das auch dann, wenn das Kind bereits vor der 24. Schwangerschaftswoche 500 g oder mehr wiegt. Diese harte Grenze beim Mutterschutz ist vor allem eines: unangemessen. Neben gesellschaftlichen Tabus lasten Ungewissheit, Schamgefühl und teilweise sogar Schuldzuweisungen auf den Angehörigen. Die größte Last stellt aber natürlich der Verlust des eigenen Kindes dar. Daten zeigen, dass 60 % der Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, in der Folge seelisch erkrankten. Ich hoffe, die wenigsten unter uns haben die Erfahrung einer Fehlgeburt selbst oder als angehörige Person machen müssen. Diejenigen, die diese Erfahrung schon machen mussten, wissen, dass ein solcher Schicksalsschlag eine schwere Belastung für die betroffene Frau und ihre Familie ist. Die unangemessene Unterscheidung beim Recht auf Mutterschutz aufgrund von Gewicht oder Schwangerschaftswoche wird der Belastung der Betroffenen schlicht nicht gerecht. Wir schlagen deshalb eine Staffelung beim Mutterschutz nach Fehlgeburten vor, die bereits vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter der Gewichts-13.06.2024 grenze greifen soll und je nach Dauer der Schwangerschaft verlängert werden soll – ohne Einzelfallprüfung. Natürlich sollen Betroffene selbst entscheiden können, ob sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen. Dieses Schutzangebot sollte aber allen Betroffenen offenstehen. Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich über eine Initiative im Bundesrat für eine solche Staffelung des Mutterschutzes bei Fehl- und Totgeburten einzusetzen. Dieses Recht kann den Frauen in einer modernen Gesellschaft, in der wir alle leben und in der die schweren Folgen nach dem Verlust eines Kindes bekannt sind, nicht verwehrt werden. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich freue mich in diesem Zusammenhang übrigens sehr darüber, dass es Signale aller demokratischen Parteien gibt, dass wir hier einen Konsens haben und uns alle dafür starkmachen, Frauen dieses Recht tatsächlich zuzugestehen. Darüber hinaus begrüße ich die Bundesratsinitiative zum Mutterschutz für Selbstständige, die vom Land Nordrhein-Westfalen ausgegangen ist. Hieran kann man schön anschließen und den gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten direkt mitdenken. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, unseren Antrag im Sinne der betroffenen Frauen und ihrer Familien zu unterstützen und ihm entsprechend zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
