Julia Kahle-Hausmann
Danke schön. – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass der Ruhrverband ein neues Gesetz benötigt, wissen wir seit dem Ende der vergangenen Wahlperiode. Damals hat die schwarz-gelbe Landesregierung kurz vor Toresschluss einen Gesetzentwurf vorgelegt und wollte ihn schnellstmöglich durchs Parlament peitschen. Einig waren sich alle, dass nach den Fluten und Dürren der vergangenen Jahre Anpas-Landtag sungen nötig sind. Das im Eilverfahren durchzudrücken, ging damals aber vielen zu weit. Wegen der Diskontinuität machte es auch gar keinen Sinn, den Prozess mit Anhörung und Beteiligung schon zu beginnen. Die Verabredung, so hörte ich es von meinen Kolleginnen und Kollegen, die damals schon dabei waren, lautete deshalb: Das packen wir direkt nach der Landtagswahl 2022 an. – Damit standen alle Landtagsfraktionen und auch die Ausschussvorsitzende beim Ruhrverband im Wort, denn die Änderungen waren und sind dringend notwendig. Wir haben deshalb bereits von Beginn der Legislaturperiode an Druck gemacht und nachgefragt. Wir wollten wissen, wo der bereits aufgeschriebene Gesetzentwurf denn nun bleibt; man musste ihn ja eigentlich nur aus der Schublade holen. In den paar Wochen nach der Landtagswahl im Mai 2022 hat sich nichts an der Richtigkeit des Entwurfs geändert – sollte man zumindest meinen. Wie kann es also sein, dass wir mitten im Jahr 2024 über einen komplett neuen Entwurf sprechen? Herr Minister Krischer, und warum haben Sie sich zwei Jahre Zeit gelassen, um dem Landtag dann gerade mal zwei Tage vor der ersten Lesung Ihr Machwerk zur ersten Prüfung und Beratung vorzulegen? Muss dieses kurzfristige Agieren sein? Wir glauben das nicht. Das hat die Vorgeschichte dieser Novelle, die ich extra so detailliert beschrieben habe, doch gezeigt. Selbst wenn von der SPD-Fraktion bei diesem Gesetz vermutlich keine größeren Einwände kommen werden, ist dieses von der Landesregierung praktizierte Verfahren unwürdig und einfach nicht akzeptabel. Nun zum Gesetzentwurf. Der Klimawandel gefährdet unsere Wasserversorgung. Trotz der verregneten letzten Monate stecken uns die Dürrejahre noch in den Knochen. Diese führten dazu, dass in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens das Trinkwasser knapp wurde. Hinzu kommen die gestiegenen Temperaturen, die zu mehr Biomasse und damit auch zu mehr Verdunstung geführt haben. Die Wasserwirtschaftsverbände erfüllen neben den Aufgaben Abwasserreinigung und Gewässerbewirtschaftung auch die Aufgabe der Lieferung von Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung. Mit den Talsperren verfügen sie über eine wirkmächtige Infrastruktur, um die Wasserversorgung und den Abflussbereich zu steuern. Aber auch das bislang so zuverlässige Talsperrensystem gerät im Klimawandel an seine Grenzen. Zudem gelten spätestens seit der Starkregenkatastrophe von 2021 alte Gewissheiten nicht mehr, wonach Talsperren in regenarmen Sommern das Wasser halten und im Winter gezielt ablassen sollen oder sogar müssen. 13.06.2024 Zurzeit wird Jahr für Jahr mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet, weshalb das neue Gesetz richtig und wichtig ist. Das geltende Ruhrverbandsgesetz schreibt dem Ruhrverband vor, seine acht Talsperren so zu steuern, dass an den Pegeln in Hattingen und Schwerte immer ein gesetzlich festgelegter Mindestabfluss einzuhalten ist; in Hattingen sind das momentan 5 m3/s und in Schwerte sind es 8,4 m3/s. Das soll sich ändern. Es hat sich gezeigt, dass diese Werte in Jahren mit niedrigem Niederschlag kaum noch einzuhalten sind. Es ist deshalb zu begrüßen, dass mit der vorliegenden Gesetzesinitiative versucht wird, eine Lösung zu finden, die als Klimafolgenanpassung gelten kann. Dazu gehört, dass dem Ruhrverband bei der Bewirtschaftung der Talsperren mehr Flexibilität vor allem beim Mindestabfluss eingeräumt wird. Das findet auch unsere Zustimmung, wenn dadurch die Wasservorräte in den Talsperren geschont und zugleich die naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können. Wie sensibel eine klimaresiliente Steuerung ist, zeigt uns die Bedeutung der Ruhr für die Wasserversorgung des Ruhrgebiets. Sie ist die wichtigste Rohwasserressource für die Trinkwassergewinnung in einem Ballungsraum für mehrere Millionen Nutzer. Wir müssen deshalb dringend dafür sorgen, dass wir in den zu erwartenden Dürreperioden über die notwendigen Instrumente verfügen, um die Trinkwasserversorgung aufrechtzuerhalten. Wir freuen uns auf die Beratung dieses ersten Wasserverbandsgesetzes, wissen aber auch, dass andere Gesetze ebenfalls angepackt und aktualisiert werden müssen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
