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Jochen Ritter

CDU 13.06.2024 Sitzungen 18/68

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion freut sich über die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Er ist das Ergebnis eines Prozesses, der bereits in der vorherigen Legislaturperiode begonnen hat und nun zumindest seinem vorläufigen Ende entgegengeht. Auf den ersten Blick mutet das Ergebnis überschaubar an. In das vorhandene Regelwerk werden fünf Sätze eingefügt, in denen es im Wesentlichen um zwei Zahlen geht, und zwar um die Abflusswerte der Ruhr an den Pegeln Hattingen und Villigst. Sie liegen bisher ausnahmslos bei 13 bzw. 7,5 Kubikmeter pro Sekunde. Nun hat sich das Klima gewandelt, und das tut es wahrscheinlich auch weiterhin dahin gehend, dass extreme Wetterereignisse wie starke Regenfälle, über die wir uns gestern unterhalten haben, häufiger werden. Das heißt aber nicht, dass Phasen lang andauernder Trockenheit der Vergangenheit angehören. Auf beides muss sich der Ruhrverband einstellen; damit muss er umgehen. So sieht es das Gesetz vor. 13.06.2024 Diesen Pflichten, insbesondere der Sicherstellung der Versorgung mit Trink- und Betriebswasser, nachzukommen, fällt in Anbetracht der geänderten Verhältnisse zunehmend schwerer. In den letzten Jahren ist es mehrfach vorgekommen, dass ein Trockenfallen von Talsperren nur vermieden werden konnte, indem von den vorgenannten Werten abgewichen wurde. Dazu hat sich der Ruhrverband im Einzelfall mit dem Ministerium abgestimmt. Solche Situationen wird es voraussichtlich eher mehr als weniger geben. Deshalb macht es Sinn, das Gesetz an dieser Stelle den geänderten Verhältnissen anzupassen. Allerdings sollte dies nicht unbegrenzt bzw. unkoordiniert geschehen, denn die Natur hat sich im Laufe der Zeit im Unterlauf der Talsperren auf diese wenn auch unnatürlichen, so doch mehr oder weniger konstanten Verhältnisse eingestellt. Deshalb soll bei den neuerdings zugestandenen Werten im Verlauf des Jahres differenziert werden. Zudem soll der Ruhrverband Maßnahmen durchführen, die die Qualität des Wassers auch bei niedrigen Ständen hochhalten und zum Beispiel – der Minister hat es erwähnt – Kläranlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen versehen. Das ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium und dem Ruhrverband, die begleitend zu der avisierten Änderung des Gesetzes getroffen werden soll. Wie sich das Ganze entwickelt, wird genau beobachtet bzw. neudeutsch eng gemonitort, und ist insgesamt auf zehn Jahre befristet. Lassen Sie uns im weiteren Verfahren gerne in das geschnürte Paket hineinschauen, ohne es noch einmal komplett aufzuschnüren, denn ich bin überzeugt, dass nach mehrjähriger Abstimmung zwischen dem Ministerium und dem Ruhrverband ein ausgewogener Kompromiss erzielt worden ist, der den Interessen an einer wenn auch unter schwierigen Bedingungen funktionierenden Wasserwirtschaft wie auch an einem umfassenden Naturschutz gleichermaßen Rechnung trägt. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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