landtag.nrw.de ↗

Dirk Wedel

FDP 13.06.2024 Sitzungen 18/68

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Frieling, ich schätze sehr, dass Sie sich wenigstens mal intensiv mit dem KfW-Kommunalpanel 2024 auseinandergesetzt haben. Das kann man bei den anderen Redebeiträgen größtenteils eigentlich nicht behaupten. Ich möchte nur noch eines klarstellen. Sie haben insbesondere auf die zusätzlichen Aufgaben ab-13.06.2024 gehoben. Wenn man dort noch mal hineinschaut, stellt man allerdings fest, dass das nicht der Schwerpunkt des Investitionsrückstands ist. Von den 186,1 Milliarden Euro bundesweit entfallen immerhin 54,8 Milliarden Euro auf Schulen, 48,3 Milliarden Euro auf Straßen, auf Brand- und Katastrophenschutz 16,3 Milliarden Euro, auf Verwaltungsgebäude 18,8 Milliarden Euro, auf Kitas 12,7 Milliarden Euro und auf Sportstätten 12,1 Milliarden Euro. Das sind die Schwerpunkte des Investitionsrückstaus. Das hat die KfW deutlich gemacht. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Christian Dahm [SPD]: So ist es!) Herr Kollege Mostofizadeh, Sie sprechen gleich nach mir. Als ich für die Altschuldenlösung über das Erfordernis einer Grundgesetzänderung auf Bundesebene gesprochen habe, haben Sie zugerufen: Das stimmt nicht. Vielleicht können Sie einmal klarstellen, wie Sie das gemeint haben, und sagen, ob Sie eine Grundgesetzänderung tatsächlich für nicht erforderlich halten. Ich bin gespannt auf Ihre verfassungsrechtlichen Ausführungen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Heiterkeit und Beifall von der SPD) Nach dem KfW-Kommunalpanel 2024 wird die aktuelle Finanzlage nur noch von unter 20 % der Kommunen positiv bewertet, wohingegen nahezu 60 % ihre Finanzlage negativ einschätzen. Noch düsterer sehen die Kämmereien die Finanzlage in fünf Jahren. Hierzu äußern sich mittlerweile rund 90 % der Kommunen pessimistisch, während nur noch 2 % eine positive Erwartung haben. Professor Lerbs hat in dem von mir bereits genannten Artikel im „Wirtschaftsdienst“ 2023 darauf hingewiesen, dass der Rückgang bei den kommunalen Sachinvestitionen besonders den Erwerb unbeweglicher Vermögenswerte, also Grundstücke und Gebäude, betreffe. Aber auch die weitaus wichtigeren Ausgaben für Baumaßnahmen seien gesunken. Die Ausgaben für den Erwerb beweglicher Vermögenswerte sind dagegen nicht nur nominal, sondern auch real angestiegen. Auch hinsichtlich der Struktur der realen, also preisbereinigten Investitionsausgaben bestätige sich dieser Kriseneinfluss. Der Anteil unbeweglicher Vermögensgegenstände an den Gesamtinvestitionen sei seit 2020 spürbar zurückgegangen, der Anteil beweglicher Ausrüstungsgegenstände hingegen deutlich gestiegen. Der Anteil der Bauinvestitionen sei mit ca. 70 % weitgehend unverändert geblieben. Die Kommunen investierten geradezu gegen die Baupreisinflation an. Zugespitzt formuliert erhielten die Städte und Gemeinden für wesentlich höhere Ausgaben das gleiche Maß an Geschossfläche oder Straßenkilometern wie vorher. Landtag Dass der Anteil des Erwerbs unbeweglicher Vermögenswerte rückläufig sei, deute darauf hin, dass die Kommunen Investitionsprojekte mit der Erforderlichkeit eines Grundstückserwerbs derzeit verstärkt aufschieben oder ganz streichen würden. Stattdessen konzentrierten sie sich auf Maßnahmen an bestehenden Liegenschaften und Ausrüstungsinvestitionen. Neben einer strukturellen Stärkung der Finanzausstattung der Kommunen müssten Wege gefunden werden, die auch preisbereinigt stetig wachsende Belastung der Kommunen durch im Rahmen der Erfüllung pflichtiger Aufgaben zu leistenden Sozialausgaben – so Professor Lerbs – abzusenken, da diese lokale Investitionen zurückzudrängen drohten. Lerbs weist zudem darauf hin, dass die im Zuge von Inflationsbekämpfung und erhöhten Inflationserwartungen eingetretene Zinswende die kommunale Investitionstätigkeit zusätzlich gefährde. Dazu passt, dass nach dem KfW-Kommunalpanel 2024 neben weiter zunehmenden Anforderungen insbesondere die steigenden Preise zu dem Anstieg des Investitionsrückstands beitragen. Die Bekämpfung der Inflation ist also ein entscheidender Faktor dafür, wieder zu mehr kommunalen Investitionen zu kommen. Zusammenfassend gesagt: Für einen Anstieg der realen kommunalen Sachinvestitionen müssen wir aus der Krise herausfinden und auf einen Wachstumspfad zurückkehren. (Beifall von der FDP) Neben der von der Landesregierung herbeizuführenden strukturellen Stärkung der kommunalen Finanzausstattung ist der von der FDP bundesweit verfolgte Dreiklang bestehend aus der Inflationsbekämpfung durch Einhaltung der Schuldenbremse, einer Begrenzung der konsumtiven Ausgaben auch im Sozialbereich sowie mehr Wirtschaftswachstum durch Entlastung von Bürgern und Unternehmen Voraussetzung dafür, den kommunalen Investitionsrückstand zu senken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗