Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Berufung auf das KfW-Kommunalpanel 2024, welches keine NRW-spezifischen Zahlen ausweist, schätzt der Städte- und Gemeindebund in einer Pressemitteilung vom 7. Juni 2024 den Investitionsrückstand der nordrhein-westfälischen Kommunen auf nunmehr 50 Milliarden Euro, geht also von einer Zunahme in Höhe von 10 Milliarden Euro innerhalb eines Jahres aus. In der Tat hat das Deutsche Institut für Urbanistik im Auftrag der KfW einen bundesweiten Anstieg der kommunalen Investitionsrückstände um 20,5 Milliarden Euro auf 186,1 Milliarden Euro ermittelt. Betroffen sind insbesondere Schulen, Straßen, Brand- und Katastrophenschutz, Verwaltungsgebäude, Kitas und Sportstätten. Dies korrespondiert mit dem 2023 zu verzeichnenden Finanzierungsdefizit von 6,8 Milliarden Euro der deutschen Kommunen. Wie Professor Lerbs in einem Artikel im „Wirtschaftsdienst“ 2023 beschreibt, müssen aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen Investitionstätigkeit, Verschuldungsgrenzen und Haushaltsausgleichsgebot die Kommunen auf Krisen typischerweise mit einer Konsolidierung und Priorisierung ihrer Investitionsausgaben reagieren. Lieber Herr Kollege Schrumpf, weil Sie sich hier gerade schon als Wahrsager betätigt haben, will ich da nicht nachstehen. Ich gehe davon aus, dass die Ministerin uns gleich darstellen wird, dass es im vergangenen Jahr nach vorläufigen Zahlen mit 10,04 Milliarden Euro ein Rekordwert an Investitionen gewesen sei. Deswegen ist es, um noch einmal auf Professor Lerbs zurückzukommen, so wichtig, dass sich in realer Rechnung, also unter Berücksichtigung von Preissteigerungen für öffentliche Investitionsgüter, gezeigt hat, dass die kommunalen Sachinvestitionen nach einer 2017 eingetretenen Wachstumsphase im Jahr 2020 ihren Peak hatten. Analog zur Entwicklung im Bund seien die realen Sachinvestitionen der nordrhein-westfälischen Kommunen von 5,77 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 5,25 Milliarden Euro im Jahr 2022 zurückgegangen. Ohnehin unter dem nationalen Durchschnitt hätten die kreisangehörigen Gemeinden in NRW das durchschnittliche Niveau der Pro-Kopf-Investitionen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr stabilisieren können, wohingegen es in der Gruppe der kreisfreien Städte weiter zurückgegangen sei. Landtag Zudem wiesen die Städte und Gemeinden mit einer Spanne von 14 bis 1.747 Euro pro Kopf eine extrem hohe Bandbreite im Investitionsniveau auf. Das KfW-Kommunalpanel 2024 beschreibt zudem die Investitionshemmnisse, die einer Ausweitung der kommunalen Investitionstätigkeit entgegenstehen. Seit vielen Jahren zeige sich, dass nur rund zwei Drittel der geplanten Investitionen im veranlagten Zeitraum umgesetzt werden könnten. Langfristig höhere Investitionen erforderten einen Abbau von monetären und nichtmonetären Investitionshemmnissen wie fehlende Finanzmittel, unpassende Fördermittelangebote, komplexe und zeitaufwendige Verfahren und Vorgaben, Liefer- und Kapazitätsengpässe der Bauwirtschaft sowie Personalmangel in den Bauverwaltungen. Die Vielzahl von Hemmnissen erfordere verschiedene Lösungsansätze, beispielsweise Vereinfachungen der Vorschriften und Abbau der Bürokratie, eine Stärkung der Verwaltungskapazitäten insbesondere durch die Digitalisierung von Prozessen, aber auch eine verbesserte finanzielle Basis für kommunale Investitionen. Aufgrund der akuten Finanznot des Landes, die die Landesregierung sogar erstmalig dazu bringt, Schulden nach der Konjunkturkomponente aufnehmen zu wollen, sollte man annehmen, dass CDU und Grüne auch zur Ankurbelung von Investitionen verstärkte Anstrengungen bei Bürokratieabbau und Digitalisierung unternehmen würden. Davon ist allerdings nichts ersichtlich. Auch der Städte- und Gemeindebund fokussiert sich in seiner Pressemitteilung ausschließlich auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen. Angesichts der akuten Finanznot der nordrhein-westfälischen Kommunen ist das verständlich. Bereits im letzten Jahr haben 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einem Brandbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW auf die unzureichende Finanzausstattung der nordrhein-westfälischen Kommunen hingewiesen. Verbessert hat sich die Situation seitdem nicht – eher im Gegenteil. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, die Landesregierung muss endlich den Verbundsatz aus dem GFG erhöhen, indem Förderprogramme und zweckgebundene Zuweisungen aus dem Landeshaushalt abgebaut werden. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt kommt ganz bestimmt der Vorschlag zur Deckung!) Die von der Landesregierung in der letzten Woche mit großem Tamtam vorgestellte Bereitschaft, jährlich 250 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für eine Altschuldenlösung in die Hand zu nehmen, ist 13.06.2024 grundsätzlich zu begrüßen. Von CDU und Grünen wird dabei allerdings gerne ausgeblendet, dass die Bereitstellung des Landesgeldes zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für das Zustandekommen einer Befreiung der Kommunen von den Altschulden unter Beteiligung des Bundes darstellt. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Gerne vergessen wird bei CDU und Grünen, dass wegen der erforderlichen Grundgesetzänderung (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Es ist schlicht falsch, was Sie erzählen! – Zuruf von Henning Höne [FDP]) sowohl die Zustimmung der CDU/CSU im Bundestag als auch die des Bundesrates und damit der CDU in den Ländern erforderlich ist. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir kön- nen in NRW alles ohne Grundgesetzänderung machen, alles!) Die von der WZ vom 5. Juni 2024 berichteten Äußerungen des Ministerpräsidenten aus der Kabinettpressekonferenz, es sei Aufgabe des Bundes, dafür Mehrheiten zu organisieren, sind völlig neben der Spur. (Beifall von der FDP und der SPD) Ministerpräsident Wüst wird, wenn er eine Beteiligung des Bundes an den Altschulden erreichen möchte, schon auch eigene Aktivitäten entfalten und seine Parteifreunde überzeugen müssen. Wenig hilfreich sind im Übrigen auch einige Verlautbarungen aus den Reihen der Grünen. Da es offensichtlich noch nicht ausreichte, dass Ministerin Neubaur bereits bei der Kabinettpressekonferenz den Bundesfinanzminister als „Anti-Kommunal-Minister“ betitelte, legte der grüne Landesvorsitzende Achtermeyer bereits am Samstag nach und ließ sich in der WAZ damit zitieren, Christian Lindner betreibe Arbeitsverweigerung. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: So ist es! – Bei- fall von den GRÜNEN) Das ist schon eine merkwürdige Strategie, den Bund davon überzeugen zu wollen, sich an einer Altschuldenlösung zu beteiligen, und dann auch noch eine Doppelstrategie. Während man vom Bundesfinanzminister, dessen Sprecher nur erwartungsgemäß auf die vom Bund veröffentlichten Eckpunkte inklusive der erforderlichen Grundgesetzänderung verwiesen hat, offensichtlich auf der Grundlage einer bloßen Ankündigung, Geld des Landes beizusteuern, eine bedingungslose Zusage jenseits dieser Eckpunkte erwartet, war die Landesregierung in der einen Tag vorher stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Heimat und Kommunales nicht einmal in der Lage, auch nur Landtag irgendeine Frage zu der angestrebten Altschuldenlösung zu beantworten. (Dietmar Brockes [FDP]: Hört! Hört!) Vielmehr wurde um Verständnis gebeten, dass naheliegende Fragen wie beispielsweise, woher die fehlenden 5,91 Milliarden Euro kommen sollen oder wie ein neuer Aufwuchs von kommunalen Liquiditätskrediten verhindert werden soll, nicht beantwortet werden könnten, da man bisher weder mit den kommunalen Spitzenverbänden noch mit dem Bund konkret gesprochen habe. (Henning Höne [FDP]: Was?) Meine Damen und Herren, das alles ist zu durchschaubar. Werden Sie erst einmal sprechfähig, und erarbeiten Sie mit den Beteiligten eine tragfähige Lösung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
