André Kuper
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 66. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Die unverzügliche Einberufung des Landtags zur heutigen Sitzung erfolgte gemäß Art. 38 Abs. 4 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 21 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD mit Schreiben vom 31. Mai 2024. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt. Die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. (Präsident André Kuper tritt an das Redepult.) Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am gestrigen Sonntag erreichte uns die traurige Nachricht aus Mannheim: Der junge Polizist Rouven L., der am Freitagvormittag Opfer eines Messerangriffs wurde, erlag seinen schweren Verletzungen. Viele weitere wurden ebenfalls verletzt. Das macht uns alle betroffen und fassungslos. Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei seiner Familie und seinen Freunden. Die Hintergründe zum Tathergang werden derzeit geklärt. Aber eines ist klar: Rettungskräfte aller Art, die sich täglich für unseren Schutz, für unser Wohlsein einsetzen, erhalten unsere volle Solidarität. An uns als Gesellschaft liegt es, diese Menschen zu unterstützen. Viel zu oft werden Hilfskräfte respektlos behandelt oder angegriffen. Wir als Landtag stehen an der Seite derer, die in unserem Auftrag ihren Dienst tun. Täglich begeben sie sich in Gefahr, auch hier in Nordrhein-Westfalen, um Menschen zu schützen, zu helfen und unsere Demokratie zu verteidigen. Wer unsere Hilfskräfte angreift oder Hilfsmaßnahmen behindert, wird die Härte des Rechtsstaates spüren. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich um eine Gedenkminute. (Die Anwesenden erheben von ihren Plätzen.) – Danke. (Präsident André Kuper nimmt wieder Platz.) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Eintritt in die Tagesordnung: Mir liegt seit wenigen Minuten ein Antrag der Fraktion der SPD mit heutigem Datum vor. Dieser Antrag sieht vor, die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Landtags um einen neuen Tagesordnungspunkt 2 zu 03.06.2024 ergänzen, und zwar um eine Fragestunde nach § 94 unserer Geschäftsordnung. Ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung ist gemäß § 20 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung natürlich auch im Rahmen von Sondersitzungen grundsätzlich zulässig. Vorliegend habe ich aufgrund der besonderen Umstände zwar geschäftsordnungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Antrag, aber ich erteile Frau Blumenthal zur Begründung des Antrags das Wort.
