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Herbert Reul

17.05.2024 Sitzungen 18/65

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit Jahren kümmert sich die Landesregierung um das Thema „illegales Glücksspiel“ und bekämpft es, insbesondere die Fun Games, um die es hier geht. Wir machen das durch regelmäßige Kontrollen und eine enge Zusammenarbeit von Justiz, Ordnungs-, Polizeibehörden, Zoll und Steuerfahndung. Das Problem ist, dass illegales Glücksspiel ein Kontrolldelikt ist. Das heißt, mehr Kontrollen bedeuten mehr aufgedeckte Straftaten. Das ist, wenn man so will und wie wir auch bei anderen Beispielen schon gesehen haben, das Dilemma von guter Arbeit in diesem Bereich. Erfolgreich zu sein, heißt, dass die Zahlen nach oben zeigen. Landtag Darüber hinaus haben wir ressortübergreifende Zusammenarbeit, die mittlerweile Früchte trägt. Auch in rechtlicher Hinsicht ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter. Mit dem Fun-Games-Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie aus dem Jahre 2021 haben wir, glaube ich, eine gute Grundlage für die Bekämpfung in der Hand. Die nordrhein-westfälische Polizei hat das Thema längst ins Visier genommen – auch im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität, aber nicht nur da. Dort werden im Rahmen von Razzien und Einsätzen – das ist eben schon ein paar Mal vorgetragen worden – illegale Glücksspielgeräte sichergestellt. Natürlich gilt: Wenn man viel kontrolliert, dann findet man auch mehr. – Ich selbst war Anfang Mai bei einer größeren Kontrollmaßnahme dabei. Eines ist klar: Wir lassen die Kommunen da nicht alleine – das geht nicht –; aber wir respektieren die kommunale Selbstverwaltung in diesem Bereich, wozu auch die Entscheidung über den Einsatz von Personal gehört. Hinsichtlich einer Anpassung von Rechtsvorschriften des Glücksspielrechts möchte ich auf Folgendes hinweisen: Erstens. Eine Verbändeanhörung dient nicht dazu, ohne Bezug zu irgendeinem Gesetzentwurf Anpassungen oder Änderungen von Gesetzen einzubringen – die Methode ist schon schräg –, sondern bietet den Verbänden die Gelegenheit, sich zu vorgelegten Entwürfen zu äußern. Zweitens. Es handelt sich – und das ist viel entscheidender – bei den vorgenannten Vorschriften der Spielverordnung und des Strafgesetzbuchs um bundesgesetzliche Normen. Auf gut Deutsch: Wir können hier zwar diskutieren; aber ändern können wir es nicht. Ob und inwieweit der Bund den genannten Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt, wird nicht hier, sondern in Berlin entschieden. Unabhängig davon ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – wie andere Landesregierungen und wie die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übrigens auch – gegen eine Abschaffung des § 284 Strafgesetzbuch, wie sie die Bundesregierung vorgeschlagen hat. Dazu haben wir uns klar positioniert. Statt Vorschriften abzuschaffen, wäre es viel spannender, sie im Hinblick auf ausländische Anbieter von Onlineglücksspielen praxistauglicher und präziser zu formulieren. Langer Rede kurzer Sinn: Die Landesregierung stimmt dem vorliegenden Antrag nicht zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.05.2024

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