Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zeigt deutlich: Der AfD geht es zum wiederholten Male nicht um die Sache, sondern nur um ihre Selbstinszenierung. Ausweislich des Antragstitels ist es das Ziel der AfD, das auf Bundesebene in der Beratung befindliche Demokratiefördergesetz zu stoppen. Sachliche Kritik an diesem Gesetzentwurf spielt in dem weitschweifigen Antragstext jedoch eine bloß untergeordnete Rolle. Stattdessen setzt die AfD zur großen Aufarbeitung der Geschehnisse der letzten Monate rund um die Partei an und kommt dabei vom Hölzchen aufs Stöckchen. Die fehlende gedankliche Stringenz des Antragstextes macht dessen Lektüre zu einer Zumutung. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Von den Berichten über ein berüchtigtes Treffen in Potsdam, das deutschlandweit kritische Proteste nach sich zog, bis hin zu den gegen die AfD ergriffenen Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Hinter allem vermutet die AfD eine Verschwörung gegen sich in mehr oder weniger Orwellʼscher Manier und suhlt sich in der selbst zugeschriebenen Opferrolle. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Selbst die Redezeit einer Block-II-Debatte würde nicht einmal ansatzweise ausreichen, um diese zwölf Seiten gedanklichen Wirrwarrs zu ordnen. Immer wieder durchbricht jedoch die Realität die von der AfD bemühten Vergleiche zum Klassiker „1984“. So wies das Oberverwaltungsgericht Münster am vergangenen Montag die Berufung der AfD gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück, das die Zulässigkeit der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt hatte. In der Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des 5. Senats unter anderem ausgeführt – Zitat –: „Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grund-17.05.2024 gesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist.“ Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sprechen die Reaktionen aus der AfD auf dieses Urteil Bände. Dass die AfD eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt, ist ihr gutes Recht und nicht weiter zu kommentieren. Wenn aus den Reihen der AfD dann aber Äußerungen wie „Unrechtsurteil“, „politisches Gefälligkeitsurteil“, „establishmenthörige Richter“ oder „Prozesssimulation“ zu vernehmen sind, sind das Beispiele dafür, wie die AfD die Delegitimierung unserer staatlichen Institutionen betreibt. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Überhaupt sollte im Gegenzug zur von der AfD im Antrag aufgeworfenen Kritik am Umgang mit ihr im politischen Wettbewerb die Frage erlaubt sein, inwiefern beispielsweise die unter Verweis auf einen Artikel der „Jungen Freiheit“ in den Antrag auf Seite 5 eingebaute Formulierung über den – in Anführungsstrichen – typischen Grünen – ich verzichte darauf, das hier zu zitieren – den vermeintlichen Ansprüchen der AfD an den politischen Wettbewerb genügt. Vielleicht sollten Sie den 300. Geburtstag von Immanuel Kant zum Anlass nehmen, sich den kategorischen Imperativ zu Gemüte zu führen. (Heiterkeit von der SPD – Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Thors- ten Klute [SPD]: Gute Empfehlung!) Der eigentliche Antragsgegenstand, das Demokratiefördergesetz, tritt hinter dieser Fülle an überhaupt nicht auf die Sache bezogenen Ausführungen zurück. Dabei ist Kritik an diesem kontrovers diskutierten Gesetzentwurf durchaus berechtigt. Eine engagierte Zivilgesellschaft ist essenziell für unsere Demokratie. Insbesondere Projekte, die sich für unsere Demokratie und die Werte des Grundgesetzes einsetzen, sind nötig. Wir Freie Demokraten unterstützen Maßnahmen, die die Prävention gegen jede Form von Extremismus, sei es linker, rechter oder islamistischer Extremismus, stärken. Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind zu bekämpfen. Politische Bildung und Demokratiebildung müssen gestärkt werden. Insbesondere in formeller Hinsicht ist das Demokratiefördergesetz in seiner jetzigen Form aus rechtlicher Perspektive allerdings nicht unbedenklich. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 29.02.2024 zeigt, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Einzelnen durchaus fraglich ist. Zudem ist für die FDP-Fraktion klar: Staatliche Gelder dürfen nur solchen Initiativen und Trägern zugute-Landtag kommen, welche die Ziele des Grundgesetzes fördern, sich zur Sozialen Marktwirtschaft bekennen und die freiheitlich-demokratische Ordnung achten. (Beifall von der FDP, der SPD, den GRÜNEN und von Florian Braun [CDU]) Unabhängig von einzelnen Fragen der Umsetzung bleibt die Verteidigung der Demokratie und deren Förderung für uns Liberale ein wichtiges Anliegen, dem die Politik insgesamt gerecht werden muss. Markus Decker formulierte hierzu am 6. Mai in der Westdeutschen Zeitung in Reaktion auf den Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke zutreffend – Zitat –: „Wir brauchen eine lagerübergreifende Entschlossenheit zur Rettung der Demokratie. Es kann nicht sein, dass sich Konservative für die Bekämpfung des Islamismus zuständig fühlen und Linksliberale für den Rest. Umgekehrt sollten Linksliberale ihren Protest nicht als Protest ‚gegen rechts‘ titulieren. Die Demokratie muss aus einer breiten Mitte heraus verteidigt werden.“ Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)
