Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Minister Krischer in Vertretung für Minister Dr. Limbach. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Antrag der FDP muss man zwischen Anlass und Zielrichtung unterscheiden. Anlass für die FDP ist das Verfahren zur Besetzung der Stelle der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Hier sieht die FDP den Bedarf, den Rechtsstaat zu erneuern. Das ist ein bisschen verwunderlich und leuchtet nicht unmittelbar ein, weil der aktuelle Stand des Besetzungsverfahrens folgender ist: Das Oberverwaltungsgericht hat letztinstanzlich die Konkurrentenanträge von zwei Mitbewerbern 17.05.2024 abgelehnt und befunden, dass das Besetzungsverfahrens rechtmäßig durchgeführt worden ist. Statt nun abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird weiter versucht, die Geschichte von einem angeblichen Ansehensverlust zu befeuern. Ich glaube, dass das ein sehr durchsichtiges Motiv für diesen Antrag ist. Die Zielrichtung des Antrags ist das Thema der Evaluierung richterlicher Besetzungsverfahren. Es ist eigentlich fast selbstverständlich und nicht falsch, Verfahren, auch wenn sie sich im Grundsatz bewährt haben, von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand zu stellen. Das Verfahren zur Besetzung der Beförderungsstellen in der Justiz hat sich allerdings durchaus bewährt. Die Besetzungsentscheidungen unterliegen der vollen Gerichtskontrolle. Seit der Einführung des Richter- und Staatsanwältegesetzes des Landes in der vorletzten Legislaturperiode aufgrund des Gesetzentwurfs der damaligen Landesregierung von SPD und Grünen unterliegen sie auch der vollen Mitbestimmung – bis hin zu den höchsten Präsidentenämtern. Das Ganze sollte daher gründlich durchdacht werden, damit bei einer erneuten Reform der gerichtliche Kontrollumfang und die mit der letzten Reform erweiterte Mitbestimmung nicht wieder verringert werden. Schließlich halte ich es auch nicht für richtig, schon jetzt, wie mit dem Antrag beabsichtigt, die Einsetzung einer Kommission als den richtigen Weg für eine Evaluierung vorzugeben. Da sind auch viele andere Formen denkbar und möglicherweise auch zielführender. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Acht Jahre nach Inkrafttreten des Richter- und Staatsanwältegesetzes spricht nichts dagegen, die hier etablierten Verfahrensweisen zum Beispiel in einer Beratung im Ausschuss einmal auf den Prüfstand zu stellen. Im Übrigen enthält der Antrag aber wieder einiges an politischer Stimmungsmache gegen die Justiz und an Vorschlägen, die aus der Sicht der Landesregierung nicht überzeugend sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
