Angela Erwin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon wieder ein Antrag der FDP, der unter das Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ fällt! Das OVG hat in der Frage der Besetzung der Präsidentschaft ein klares Urteil gefällt. Es hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung richtig gehandelt hat. Dennoch passiert hier vor allem eines: Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, versuchen einen Skandal herbeizureden, der keiner ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Das jüngste Kapitel dieses Theaters im Plenum ist der PUA, den Sie gestern eingesetzt haben. Und nicht nur das: Jetzt fordern Sie eine Kommission unter Beteiligung des Landtags, die den Weg hin zu einem Richterwahlausschuss in NRW ebnen soll. Ihr Vorhaben ist durchschaubar. Sie wollen einfach nicht wahrhaben, dass die Besetzung der Stelle des OVG-Präsidenten nicht politisch motiviert war. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Wenn Sie schon dem Justizminister nicht glauben, warum glauben Sie dann nicht wenigstens dem OVG? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber zurück zum Richterwahlausschuss: Das aktuelle System zur Besetzung von Richter- und Präsidentenstellen garantiert bei der Stellenbesetzung Entscheidungen, die drei wesentliche Kriterien erfüllen. Sie sind erstens am Leistungsprinzip orientiert, können zweitens im Regelfall schnell vollzogen werden und sind drittens gerichtlich voll nachprüfbar. Dieser Dreiklang ist wichtig und hat sich bewährt. Gerade das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese können in einem Wahlausschuss nicht gewahrt werden. Wie auch? Durch die notwendige Vorauswahl muss man eher von einer Einschränkung ausgehen. Warum sollten wir das wollen? Es gibt bei einem solchen Modell noch mehr Schwächen. Die Besetzung offener Stellen wird in die Länge gezogen, da nur in einer regulären Ausschusssitzung entschieden werden kann. Bürokratisch ist so ein Verfahren obendrein. Dass ausgerechnet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das wollen, verwundert enorm. Ansonsten steht doch Bürokratieabbau auf Ihrer Fahne. Wer beantwortet zudem die Frage: „Wo fangen wir an, und wo hören wir auf?“? Richterwahlausschüsse in anderen Bundesländern stimmen sogar über Richter auf Probe ab. Wollen wir das? Stichwort: Demografie und Stellenbesetzung. Oder soll ein Richter-17.05.2024 wahlausschuss etwa über die Besetzung der Präsidentenstellen am LG entscheiden? Glauben Sie, dass ein Wahlgremium aus Politikern besser über die Befähigung eines Richters entscheiden kann als ein Richterkollege, der die betreffenden Kandidaten aus ihrer alltäglichen Arbeit kennt? Wo bleibt da die Fach- und Sachnähe? (Vereinzelt Beifall von der CDU) Gegen die Einführung eines Richterwahlausschusses spricht auch Folgendes: Ein Wahlakt unterliegt gerade keiner gerichtlichen Kontrolle und bedarf auch keiner Begründung. Allein die Vorstellung, dass eine so bedeutende Entscheidung für die Justiz am Ende selbst nicht justiziabel sein könnte, zeigt, dass das der falsche Ansatz sein dürfte. Das jetzige Verfahren offenbart auch an dieser Stelle seine Qualität. Es bietet gegebenenfalls unterlegenen Bewerbern umfangreiche Rechte im Rahmen der Konkurrentenklage. Dass diese genutzt wird, zeigt das von Ihnen benannte aktuelle Verfahren, wenn vielleicht auch nicht zu Ihrer Zufriedenheit. Für uns ist jedenfalls klar: Politische Einflussnahme ist in dem durch Sie politisierten Verfahren nicht erfolgt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb sehen wir auch insgesamt keine Notwendigkeit für eine Kommission. Der Überweisung stimmen wir aber selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank und allen schöne Pfingsten! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
