Dietmar Brockes
Herr Kollege, ich sehe nicht, dass es respektlos ist, wenn man anmerkt, dass gerade bei einem so wichtigen Punkt … Es kann natürlich immer passieren, dass es auch andere wichtige Termine gibt. Aber angesichts Ihrer Prioritätensetzung – das Gesetz wurde gerade von Ihnen hochgelobt – hätte ich schon erwartet, dass die zuständige Ministerin hier ist. (Beifall von Marcel Hafke [FDP]) Zu dem anderen Punkt. Herr Kollege Korte, Sie haben sich gerade dafür gelobt, wie erfolgreich der Ausbau unter Ihnen gelaufen sei. Wissen Sie, wie lange ein Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen dauert? Ein Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen für ein Windkraftrad dauert 23 Monate. Das heißt, dass die Anträge, die bisher alle genehmigt wurden, eingereicht worden sind, als Sie noch in Münster und nicht hier in Düsseldorf waren. (Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Da lagen sie bei Pinkwart auf dem Tisch! Was hat er damit ge- macht?) Damit hat diese Regierung gar nichts zu tun. Das ist noch auf der Basis der vorherigen Beschlüsse gelaufen. Wir sind jetzt beim Landesplanungsgesetz. Was sich trocken anhört, ergibt – das sieht man – trotzdem eine muntere Debatte, denn es ist enorm wichtig für diesen Wirtschaftsstandort, für Nordrhein-Westfalen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf treten CDU und Grüne auf die Genehmigungsbremse beim Ausbau der Windenergie. Es hätte enorme negative Folgen, wenn sie das so beschließen, wie Sie es hier vorgelegt haben. Wenn Sie den Änderungsantrag von uns annehmen und dafür sorgen würden, dass das Gesetz auch verfassungskonform ist, dann würden auch SPD und FDP zustimmen. Die anderen Punkte sind positiv. Wir können im Gegensatz zu Ihnen einem verfassungsrechtlich nicht sauberen Gesetz, das gegen die Landtag Verfassung verstößt, nicht zustimmen. Das ist der Unterschied. Wir halten uns an Bundesrecht und Sie nicht. (Beifall von der FDP – Zurufe) Dieses Gesetz ist enorm wichtig gerade für die energieintensive mittelständische Wirtschaft, die sich auf den Weg macht. Sie will mit nachhaltigem grünem Strom versorgt werden. In der Anhörung hat Frau Professorin Grotefels sehr deutlich gemacht, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet werden kann. Sie hat gesagt – ich zitiere, Herr Präsident –: Alle Kollegen, die hier sitzen, sehen Probleme in der jetzigen Formulierung in § 36 Absatz 3 und haben meine Bedenken bestärkt. – Dann hat sie das noch einmal ausführlich dargelegt. Auch die Juristen, die da waren, die aus dem Verfahren kommen, haben klar gesagt: Die Regelungen, die Sie dort treffen, sind nicht vereinbar mit dem Bundesrecht und der darin vorgesehenen Positivplanung. Anscheinend hatten Sie das auch erkannt, bis Sie soeben das Wort ergriffen haben. Denn deshalb haben Sie ja den Entschließungsantrag gemacht. Nur heilt ein Entschließungsantrag nicht die Fehler, die in einem Gesetz enthalten sind. Das ist nun einmal so. Deshalb wird Ihr Gesetz leider auch scheitern, wenn es so bleibt. Die Ministerin hat am Mittwoch angekündigt, dass sie einen Übergangssteuerungserlass auf den Weg bringen wird. Das Gesetz ist also so schlecht, dass sie jetzt schon weiß: Sie braucht 20, 30 Seiten, um den Fachleuten zu erklären, was Sie da eigentlich verfasst haben. – Was ist das für ein schlechtes Gesetz, meine Damen und Herren? (Beifall von der FDP) Im Übrigen schaffen Sie damit nur mehr Bürokratie. Weil Sie auf all die Punkte nicht eingehen, obwohl es Ihnen die Experten aufgeschrieben haben, haben SPD und FDP Ihnen heute den Änderungsantrag vorgelegt. Sie waren auch am Mittwoch nicht bereit, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Nur ein klares Gesetz gibt Rechtssicherheit und nichts drumherum. Welche Folgen hat das, wenn es so bleibt? Das hat Ihnen auch der Bürgerenergieverbund Steinfurt geschrieben, und zwar allen Abgeordneten. Allein im Kreis Steinfurt stehen neun Verfahren mit 47 Windenergieanlagen und somit 280 MW vor dem Aus. Das hat man Ihnen klar geschrieben. Aber Sie leugnen das hier, das ist unredlich, Herr Kollege Dr. Korte. Genauso hat der Windenergieprojektierer JUWI erklärt, welche Folgen das für ihn hätte. Demnach ständen 162 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1,1 GW vor dem Aus. Wir reden hier also 17.05.2024 von 1,4 GW. Das sind in der Vergangenheit fünf große Kohlekraftwerke gewesen, …
