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Dr. Christian Untrieser

CDU 17.05.2024 Sitzungen 18/65

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gutes Gesetz hat es auch verdient, dass es eine dritte Lesung bekommt. Deswegen bin ich froh, dass wir heute Morgen noch einmal darüber diskutieren können. Ich bemühe mich nun, um an die Worte unseres Finanzministers vorhin anzuschließen, eine große Trompete zu sein, denn in der Tat ist richtig: Was wir vorlegen, ist wirklich ein in der Wirtschaftspolitik nicht zu vernachlässigender Wurf. Das ist ein gutes Gesetz; ein wichtiger Baustein für gute und wichtige Wirtschaftspolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich gebe zu: „Viertes Änderungsgesetz des Landesplanungsgesetzes“ klingt nicht so besonders sexy. Ich habe gestern und vorgestern auch mit dem einen oder anderen Kollegen gesprochen: Es ist gar nicht so leicht, allen deutlich zu machen, dass das wirklich ein großer Wurf ist, aber das ist es in der Tat. Deswegen möchte ich Stimmen aus der Wirtschaft, beispielsweise von unternehmer nrw zitieren: Das Planungsrecht ist ein zentraler Hebel mit Blick auf eine wirtschafts- und transformationsfreundliche Flächenpolitik. Schnelle und digitale Verfahren sind wesentlich für eine bedarfsgerechte Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen. – Die IHK sagte zu unserem Gesetz: Das ist ein wichtiges politisches Signal. Sie merken: Von vielen Stellen der Wirtschaft wird es gelobt. Viele in der Wirtschaft sagen: Schwarz-Grün geht hier einen richtigen Schritt. Ich will noch einmal einige Aspekte aus diesem Gesetz herausgreifen. Wir implementieren mehrere Beschleunigungsinstrumente. Wir haben zum einen an vielen Stellen Fristverkürzungen vorgenommen. Überall, wo im Landesplanungsgesetz eine Frist stand, zum Beispiel drei Monate, haben wir gesagt: Diese drei Monate streichen wir; daraus werden jetzt ein Monat oder sechs Wochen. – Wo ein Monat stand, haben wir gesagt: Daraus werden zwei Wochen. – Das sind ganz wichtige Bereiche. Viele aus der Wirtschaft haben gesagt: Das ist genau der richtige Weg. Wir müssen schneller werden; wir müssen zügiger vorankommen. Als zweites Element ist in diesem Gesetz das Parallelverfahren von Landesplanung und Regionalplanung eingeführt worden. Auch das ist zugegebenermaßen vielleicht etwas für Feinschmecker, die sich damit auskennen, aber auch das sorgt im Endeffekt Landtag dafür, dass wir in vielen Bereichen schneller werden. Es wird deswegen auch ganz ausdrücklich gelobt. Ich möchte noch einen dritten Punkt herausgreifen, nämlich § 34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung. Hier wechseln wir vom bisherigen zweistufigen Verfahren auf ein einstufiges Verfahren. Das ist ein wichtiges Element, das sich die Kommunen und die Unternehmen vor Ort gewünscht haben. Auch damit werden wir schneller. Das Landesplanungsgesetz ist natürlich nur ein Schritt; es müssen weitere Gesetzesvorhaben folgen. Das hat sich die schwarz-grüne Koalition auch vorgenommen. Wir wollen den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung ernst nehmen und alles, was wir dafür machen können, auch in nordrhein-westfälisches Recht implementieren. Das ist wirklich ein wichtiger Baustein und deswegen auch einen großen Applaus wert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte aber noch zu einem anderen Punkt kommen. Ich finde es ein bisschen schade, dass SPD und FDP … Vielen Dingen, die wir gemacht haben, haben Sie in der Tat im Ausschuss zugestimmt und gesagt, es geht in die richtige Richtung. Ich zolle dem Respekt: Sie müssen nicht mit sehr viel Lob umherlaufen, aber Sie sagen trotzdem, dass Schwarz-Grün hier richtig ansetzt. In dieser Debatte gehen Sie aber nur auf einen Punkt ein und ziehen den sehr hoch. Den können Sie von mir aus auch kritisch sehen. Deswegen möchte ich dazu noch etwas sagen. Der Vorwurf, der aus Ihrem Änderungsantrag spricht, unsere neue Regelung würde im Bereich der Windenergie gegen Bundesrecht verstoßen, ist natürlich nicht richtig. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Professor Grigoleit hat in der Anhörung gesagt: Der Bundesgesetzgeber hat in der Begründung zum Windenergiebedarfsflächengesetz gesagt, dass für den weiteren Ausbau der Windenergie kein Bedarf mehr besteht, wenn die Ziele – 2 % bundesweit, 1,8 % in Nordrhein-Westfalen – erreicht sind. Dann soll dem Außenbereich Schutzvorrang eingeräumt werden. Genau diesem Schutzauftrag kommen wir als Landesgesetzgeber planerisch nach, weil wir im Einzelfall den Windenergieausbau unter Berücksichtigung der in Kürze festzulegenden Windenergiegebiete lokal zurückstellen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für die Akzeptanz des weiteren Windenergieausbaus, also eher ein positives Signal, im Übrigen ganz deutlich gewünscht von den kommunalen Spitzenverbänden und von vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern. Wir bringen Ordnung in den Windenergieausbau; das ist kein Stopp. Wir steuern vernünftig. Insgesamt 17.05.2024 bleibt es natürlich dabei, dass gerade diese Landesregierung und die Fraktionen von CDU und Grünen ganz stark beim Windenergieausbau vorangehen. Wir haben an anderer Stelle schon ausgeführt, dass wir bei der Energiewende und der Modernisierung unseres Landes wirklich vorangehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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