landtag.nrw.de ↗

Susanne Schneider

FDP 16.05.2024 Sitzungen 18/64

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich staune ein bisschen. Die CDU hat vorgetragen, Lösungen habe ich keine gehört. Im Gegenteil: Sie haben sich gefeiert für Dinge, die wir in der letzten Wahlperiode erreicht haben. Aber Sie regieren jetzt schon seit zwei Jahre mit den Grünen. Da erwarte ich doch ein bisschen mehr. Kollege Mostofizadeh hat auch keine Lösungen gebracht. Im Gegenteil, ich würde mir etwas mehr 16.05.2024 Respekt wünschen. Wenn den Sozialdemokraten ihre GemeindeschwesterPlus so wichtig ist, dann finde ich persönlich es ein bisschen respektlos, das einfach als Kalauer abzustempeln. So geht man nicht mit den politischen Mitbewerbern um. (Beifall von der FDP und der SPD) Wir müssen immer wieder über das Thema „Pflege“ sprechen. Insofern finde ich es gut, dass auch heute wieder ein Antrag dazu vorliegt. Der FDP-Landtagsfraktion ist es wichtig, dass die Menschen im Alter die Wahl haben. Die einen sagen: „Ich möchte unbedingt im Häuschen bleiben, in meinem gewohnten Umfeld, wo ich immer gelebt habe.“ Andere sagen: „Ich habe keinen mehr, der sich um mich kümmert. Ich möchte lieber in eine stationäre Einrichtung gehen und jeden Mittwoch ‚Bingo‘ spielen.“ Der Dritte sagt: „Ich fühle mich in der Pflege-WG ganz gut.“ – Ich finde es wichtig, dass die Menschen die Wahl haben. „Zu Hause“, das klingt immer ganz schön, aber zum einen muss jemand da sein und zum anderen haben wir von Herrn Klute gehört, dass es für grob 100 mobilitätseingeschränkte Haushalte lediglich 34 barrierereduzierte Wohnungen gibt. Das macht das Ganze schwierig. Wenn die Leute zu Hause gepflegt werden müssen, brauche ich jemanden, der das tut, und das machen immer noch zu 63 % die Angehörigen, denen ich hier an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danke. Das Ziel des Antrags, diese pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten, teile ich. Insgesamt ist der Antrag natürlich wieder ein bisschen bunt, ein Sammelsurium aus vielen Einzelpunkten. Viel entscheidender ist aber, was nicht in diesem Antrag steht. So fehlen mir zum Beispiel die wichtigen Aspekte der Betreuungskräfte aus dem Ausland sowie der Rahmenbedingungen für faire und auch für bezahlbare Live-in-Pflege in Deutschland. Das fehlt noch. Das hätte ich gerne drin gehabt. Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sind wichtige Instrumente zur Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegende Angehörige wollen während der Zeit der Betreuung der Pflegebedürftigen auch ihrer Arbeit, eigenen Interessen und Hobbys nachgehen können. Natürlich sollen sie sich von den Belastungen durch die Pflege auch erholen können. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Für die Pflegebedürftigen selbst bedeutet Tagespflege Gemeinschaft und eine willkommene Abwechslung. Tagespflege ergänzt somit die Versorgung durch Angehörige und ambulante Dienste, damit Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können. Das Angebot an Tagespflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen wurde in den letzten Jahren bereits Landtag verdoppelt. So bieten mehr als 1.000 Tagespflegen mit knapp 17.000 Plätzen Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten an, das dürfen sehr gerne noch mehr werden. (Beifall von der FDP) In der Pflege ist die wirtschaftliche Situation für viele Einrichtungen allerdings problematisch. Länder und Kommunen sind grundsätzlich für die Investitionskosten zuständig, während die laufenden Vergütungen in der Verantwortung der Kostenträger, also der Pflegeversicherungen bzw. des Bundes, liegen. Gestiegene Kosten und Einnahmeausfälle müssen in den Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekräften berücksichtigt werden. Eine Umsetzung ist in den Verhandlungen jedoch häufig mit inhaltlichen Auseinandersetzungen verbunden. Zumindest scheint die Landesregierung das Problem von Verzögerungen in Pflegesatzverhandlungen und das Problem von verzögerten Zahlungen an Einrichtungen endlich erkannt zu haben, wie wir jetzt bei der Antwort auf meine Kleine Anfrage gesehen haben. Unterdessen steigen aber die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen weiter an. Die gesamte finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen beläuft sich zum 1. Januar dieses Jahres im ersten Aufenthaltsjahr auf 2.576 Euro monatlich im Bundesschnitt. Besonders hoch sind die benötigten Zuzahlungen bei uns in Nordrhein-Westfalen. Hier beträgt die Zuzahlung im ersten Jahr insgesamt 2.892 Euro. Das sind rund 180 Euro mehr als im Vorjahr und 316 Euro mehr als im Bundesschnitt. Damit zählt NRW gemeinsam mit dem Saarland und Baden-Württemberg zu den drei teuersten Bundesländern für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Auch bei längeren Heimaufenthalten setzt sich dieser Trend fort. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über diesen Antrag. Ich freue mich, dass wir wieder viele spannende Punkte zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen miteinander debattieren.

Alle Reden von Susanne Schneider Protokoll ↗