Prof. Dr. Daniel Zerbin
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon mein Kollege Herr Dr. Beucker ausführlich erläutert hat, ist die Überlastung der Justiz allgegenwärtig. Sie hat direkte Auswirkungen auf das Leben und die Sicherheit eines jeden Einzelnen von uns. Der Brandbrief des Bundes der Richter und Staatsanwälte ist nur eines der vielen mahnenden Beispiele. Landtag Wenn wir uns mit den Folgen dieser Überlastung auseinandersetzen, dürfen wir nicht diejenigen vergessen, die am meisten darunter leiden: die Opfer von Straftaten. Was bedeutet es für ein Opfer, wenn die Justiz überlastet ist? Viele Fälle bleiben liegen, die Bearbeitungszeiten ziehen sich in die Länge, und das Opfer einer Straftat wird mit dem Gefühl der Ungerechtigkeit und des Unverständnisses zurückgelassen. Deswegen braucht es auch diese Aktuelle Stunde; darauf muss man hinweisen. Im Grunde genommen profitiert nur der Täter von einer schwerfälligen Justiz. Beweise gehen unter Umständen verloren, die Erinnerung der Zeugen verblasst und der präventive Gedanke bleibt auf der Strecke. Wenn Verfahren anderthalb Jahre dauern, Herr Minister, dann läuft doch nicht alles rund. In der Viktimologie wird zwischen verschiedenen Stufen der Viktimisierung unterschieden. Dieser Prozess kann so weit gehen, dass eine Person völlig in die Rolle des Opfers hineinschlüpft. Das nennt man „tertiäre Viktimisierung“. Wenn Opfer das Gefühl haben, dass ihre Leiden nicht ernst genommen werden und vielleicht sogar im System verloren gehen, kann dies zu einem Verlust des Vertrauens in die Justiz führen. Dieser Prozess steigert sich so weit, dass wir das Risiko der Opfer noch größer haben werden lassen. Statt die Opfer von Straftaten zu unterstützen und ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, führt eine mangelhafte Justiz also genau zum Gegenteil. Erfolgt die Strafe nicht direkt auf dem Fuße, sehen Straftäter dies häufig als Freifahrtschein für weitere Straftaten an. Das sind Binsenweisheiten aus der Pönologie, der Wissenschaft von Sanktionen und Strafen. Kriminalpädagogisch betrachtet müssen Menschen Grenzen aufgezeigt bekommen, wenn sie deviantes Verhalten an den Tag legen. Unsere Justiz ist dazu aber nicht mehr in der Lage, und deshalb wird sie von manchen nicht mehr ausreichend ernst genommen. Der Personalmangel kommt letztendlich den Straftätern zugute, sodass die Opfer nicht mehr ausreichend geschützt werden können, wie es eigentlich sein sollte. Was kann die Lösung für die Problemstellung in NRW sein? Hier einige Beispiele: ein gezielter Personalaufwuchs, kein Zahlenspiel durch Umschichten, wie wir das gerade gehört haben – es ist natürlich völlig fehl am Platze, wenn man von Staatsanwälten zu Richtern umschichtet oder umgekehrt –, eine Optimierung der Arbeitsprozesse, ein stärkeres Voranbringen der Digitalisierung, eine bessere Vernetzung der Länder untereinander, um Synergieeffekte zu schaffen, und den Justizdienst im Allgemeinen attraktiver gestalten. Insgesamt ist es notwendig, Haushaltsmittel effizient und sinnvoll einzusetzen. Statt ideologische Meldestellen einzurichten, wäre es 16.05.2024 großartig, sich von staatlicher Seite stärker um Opfer schwerwiegender Straftaten zu kümmern. (Beifall von der AfD) Das sind Ihre Hausaufgaben, Herr Minister, die Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen müssen. Ich komme zum Schluss. Mit den bisherigen untauglichen Mitteln der schwarz-grünen Landesregierung werden die Probleme der Justiz nicht gelöst werden. Auch die Nulltoleranzpolitik, die Sie, Frau Erwin, gerade angeführt haben, löst die Probleme nicht; Sie verschieben damit einfach nur die Kriminalität. Und es ist auch in erster Linie eine Sache der Exekutive und nicht der Judikative. Mit der AfD ist keine Justiz nach Kassenlage zu machen. Insbesondere Sicherheit und Gerechtigkeit gibt es nur mit der Alternative für Deutschland. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Lachen von Elisabeth Müller-Witt [SPD])
