Sven Wolf
Der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als zehn Jahren. Der zweite Staatsvertrag zur Änderung des ersten Staatsvertrags sieht Änderungen dergestalt vor, dass Personen, die im Zeitraum des 01.08.2022 bis zum Inkrafttreten des zweiten Staatsvertrags Mitglied im Versorgungswerk geworden sind, ohne die Voraussetzung hierzu erfüllen – also ohne Steuerberater bzw. Steuerberaterin geworden zu sein –, von der Mitgliedschaft des Versorgungswerks ab dem Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrags ausgeschlossen werden. Diese Änderung schützt den Zweck eines Versorgungswerks als berufsständische Versorgung aufgrund einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft zur Altersvorsorge freier Berufe. Für die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist die Ausübung des entsprechenden freien Berufs zwingend erforderlich. Daher begrüßen wir die Änderungen. Die Fraktion der SPD wird dem vorliegenden Staatsvertrag daher zustimmen.
