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Dagmar Hanses

GRÜNE 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Mit diesem Antrag möchten wir unsere Wertschätzung ausdrücken – unsere Wertschätzung für unsere Rechtpfleger*innen. Denn Rechtspfleger*innen in NRW nehmen insbesondere seit der Reform des Rechtspflegergesetzes vielseitige und komplexe Aufgaben wahr. Ihre Rolle mag weniger in der Bevölkerung bekannt sein, ist jedoch essentiell für unseren Rechtsstaat. Hier nur ein kleiner Ausschnitt aus ihrem Tätigkeitsbereich: An den Gerichten nehmen sie Klageanträge an, eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine. Auf dem Gebiet des Grundbuchrechts entscheiden sie selbstständig über Anträge auf Eintragung und 15.05.2024 Löschung von Hypotheken und Grundschulden. Sie setzen Verfahrenskosten fest, bearbeiten Mahn- und Vollstreckungsbescheide und leiten Gläubigerversammlungen bei Zwangsvollstreckungen. Auch bei den Staatsanwaltschaften spielen sie eine wichtige Rolle: So ziehen sie Geldstrafen ein und laden verurteilte Personen zum Haftantritt. Mit den gestiegenen Aufgabenumfang und der Aufgabendichte erledigen sie große Aktenberge im Auftrag des Rechtsstaates. Sie sehen: Ohne Rechtspfleger*innen wäre die Justiz schlicht nicht funktionsfähig. Diesen Einsatz und dieses große Engagement wollen wir anerkennen, indem wir ihnen das Tragen einer Amtstracht nun ermöglichen. Wir machen sie damit erkennbar als Vertreter*innen der Justiz und stellen sie auch ihren Kolleg*innen aus der Amtsanwaltschaft und dem Urkundsbeamtentum gleich. Diesen ist nämlich das Tragen einer Amtstracht bereits schon länger möglich. Roben trennen die Privatperson von dem Amt und sorgen für einen größeren Respekt. Heute stand wieder das vom „Netzwerk sicher im Dienst“ vor dem Plenarsaal – ein Netzwerk, was sich auch für die Sicherheit auch von Rechtspfleger*innen einsetzt. Und wenn in diesem Kontext eine Robe dazu beiträgt, dass Rechtspfleger*innen mehr Wertschätzung entgegengebracht wird, dann sollten sie das Recht haben, die Robe zu tragen.

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