Dr. Benjamin Limbach
Den vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich als Minister der Justiz ausdrücklich unterstützen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind eine tragende Säule der nordrhein-westfälischen Justiz. Ebenso wie Richterinnen und Richter nehmen sie ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen abhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden. In den letzten zehn Jahren sind die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch den Bundesgesetzgeber erheblich erweitert worden. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen dabei zunehmend auch Aufgaben wahr, bei denen sie in direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern treten. Leider ist es dabei in der Vergangenheit – wenn auch zum Glück bislang nur vereinzelt – vorgekommen, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Durchführung von Zwangsversteigerungen, behindert oder verbal angegangen worden sind. Auch ansonsten berichten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, dass ihnen bei ihren Amtshandlungen nicht immer der ihnen und ihrem Amt zustehende Respekt entgegengebracht wird. Das darf nicht sein! Es ist unserer aller Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass solche Übergriffe und verbalen Angänge verhindert und damit nicht nur die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geschützt werden, sondern zugleich auch unser Rechtsstaat. Auch den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern das Tragen einer Amtstracht zu ermöglichen, könnte daher nicht nur ein Symbol der Objektivität und Unparteilichkeit sein, sondern zugleich dazu beitragen, den Respekt vor sowie das Ansehen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Amtsausübung zu wahren. Ich habe meine zuständige Fachabteilung bereits gebeten, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer Amtstracht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen in Betracht kommt. 15.05.2024 In diese Prüfung werden selbstverständlich auch die Vertretungsgremien und Verbände der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen einbezogen werden. Namens der Landesregierung werbe ich vor diesem Hintergrund für den vorliegenden Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass wir die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Nordrhein-Westfalen bei ihrer schwierigen und verantwortungsvollen Arbeit unterstützen.
