Annika Fohn
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Sachlichkeit: Dieser Antrag vermischt aus meiner Sicht mit Vorsatz zwei Themen. Das erste Thema, auf das er Bezug nimmt, ist der zunehmende gesellschaftliche Antisemitismus auch an Hochschulen. Der aktuelle nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht zeigt leider, dass die antisemitischen Straftaten im Jahr 2023 um 65 % gestiegen sind. Wir sehen bei den Protesten in den USA und leider auch bei uns immer wieder antisemitische Parolen und auch Anfeindungen gegenüber jüdischem Leben. Bereits im vergangenen Jahr haben wir im Wissenschaftsausschuss ein Gespräch zur Situation der jüdischen und israelischen Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen mit den betroffenen Akteuren mit einem ähnlich besorgniserregenden Fazit geführt: Antisemitismus nimmt zu. Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das es in allen Lebensbereichen entschieden zu bekämpfen gilt. Für uns als Zukunftskoalition ist klar: „Nie wieder“ ist jetzt. Kommt es zu antisemitischen Vorfällen an Hochschulen, wird der Hochschulbetrieb beeinträchtigt oder ein Mitglied der Hochschule in Hinblick auf ethnische Herkunft oder Religion in seiner Würde verletzt, können entsprechende Sanktionen ausge-Landtag sprochen werden. Das Hochschulgesetz ermöglicht mit § 51, Ordnungsverstöße zu sanktionieren, in gravierenden Fällen bis hin zu Exmatrikulation. Ein Ordnungsverstoß liegt beispielsweise vor, wenn Gewalt angewandt oder zu Gewalt aufgefordert wird. Die Hochschulen haben also die entsprechenden landesgesetzlichen Befugnisse. Sie selbst entscheiden auf dem Boden des Grundgesetzes, welche Veranstaltungen sie auf ihrem Gelände durchführen und dulden. Zur Entscheidungshoheit der Hochschulen gehört auch, ob Verhaltensregeln zur Religionsausübung erforderlich sind oder nicht. Die Landesregierung hat im November des letzten Jahres zudem einen Zehnpunkteplan gegen Antisemitismus in unserer Gesellschaft mit den Schwerpunkten „Bildung“, „Aufklärung“ und „Prävention“ aufgelegt. Punkt 7 des Plans lautet – da sollte die AfD vielleicht besonders gut zuhören –: „Wir stärken den Dialog zwischen Muslimen und Christen.“ (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Dieser Punkt, den interreligiösen Dialog zu stärken, bringt mich zu den weiteren Themen, die dieser Antrag bewusst – das muss man ganz deutlich sagen – mit dem Thema „Antisemitismus an der Hochschule“ vermischt: das Feiern des Fastenbrechens in Räumlichkeiten der Hochschule. Sie fragen sich jetzt sicherlich: Was hat das Fastenbrechen mit Antisemitismus zu tun? Richtig, absolut gar nichts. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Rodion Bakum [SPD], Dr. Bastian Hartmann [SPD] und Christin Siebel [SPD]) Das gemeinsame Fastenbrechen ist eine Möglichkeit des interreligiösen Dialogs. Man kann das Fastenbrechen zusammen feiern, wie man christliche und jüdische Festtage gemeinsam begehen kann. Und genauso selbstverständlich sollte es auch sein, dass interreligiöser Dialog und interkultureller Dialog ihren Raum finden. Voraussetzung für eine solche Kultur des Miteinanders ist aber zuallererst, dass wir uns als demokratische Gesellschaft nicht spalten lassen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Rodion Bakum [SPD] und Christin Siebel [SPD])
