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Susanne Schneider

FDP 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die FDP-Landtagsfraktion versteht den Gesetzentwurf so, dass jede Kommune in jedem Jahr nicht nur wie bislang die Steuerbelastung insgesamt, sondern stets neue Steuerbelastungsverschiebungen zwischen den Gebäudearten beschließen kann, indem sie getrennte Hebesätze für Wohngebäude und andere Liegenschaften alternativ senkt oder erhöht. Herr Minister, falls diese Auswirkungen des Gesetzentwurfs möglich sind, erachtet die Landesregierung es denn als vertretbar oder gar wünschenswert, wenn jede Kommune strukturelle Belastungsverschiebungen je nach aktueller politischer Mehrheit jedes Jahr aufs Neue beschließt? – Danke. Landtag

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