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André Kuper

15.05.2024 Sitzungen 18/63

Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9169. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit enthält sich niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9169, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Wir kommen zu: 12 Fragestunde Drucksache 18/9224 Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 45 und 46 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 45 des Abgeordneten Alexander Vogt (SPD) von der SPD-Fraktion zum Thema „Inwieweit entspricht das beschriebene Bewerbungsverfahren innerhalb des MUNV den gesetzlichen Standards?“ auf Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Krischer antworten wird. – Bitte schön, Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herzlichen Dank, Herr Präsident. Auf die gestellte Frage antworte ich wie folgt: Auswahlverfahren im MUNV orientieren sich am sogenannten Grundsatz der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und § 9 Beamtenstatusgesetz. Entscheidend sind Eignung, Leistung und Befähigung. Das Ziel ist es, Funktionen und Stellen mit den am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen, um so die Aufgabenerfüllung nachhaltig zu gewährleisten. Für die zu besetzenden Stellen wird grundsätzlich ein Auswahlverfahren durchgeführt. 15.05.2024 Wie auch in dem vorliegenden Fall wird ein Verfahren mit Elementen des sogenannten Assessment-Center-Verfahrens durchgeführt. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden von einer Auswahlkommission nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben und -kriterien beobachtet und bewertet, während sie verschiedene Übungen durchlaufen, die mit Arbeitsplatzbezug auf die Anforderungen der zu besetzenden Position ausgerichtet sind. Im beschriebenen Fall bestand die Auswahlkommission aus dem Vertreter des Personalbereichs, dem Staatssekretär, der Abteilungsleiterin I, dem Abteilungsleiter VII und der Gleichstellungsbeauftragten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bei dem vorliegenden Verfahren bemängelt, dass beim ausgewählten Bewerber statt eines Empfehlungsschreibens eines langjährigen Vorgesetzten kein Arbeitszeugnis angefordert worden war. Ferner hätte nach Ansicht des Gerichts das Auswahlverfahren noch genauer dokumentiert werden müssen.

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