André Kuper
Danke, Frau Müller-Rech. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Feller das Wort. 15.05.2024 Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere aus dem Schulgesetz: „Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. […] Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit […]. Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, „Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen.“ Diese Formulierungen des § 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen machen sehr deutlich, dass die Vermittlung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Werte wesentlicher Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags unserer Schulen ist. Wertevermittlung findet daher keineswegs lediglich in einzelnen Fächern statt. Sie ist vielmehr das Fundament, auf deren Grundlage insbesondere in den geisteswissenschaftlichen, aber auch in vielen anderen Fächern fachliche Inhalte vermittelt werden. Darüber hinaus beschreibt das Schulgesetz die Schulen als einen Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit, die Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen wahren und in den Schülerinnen und Schülern nicht einseitig beeinflusst werden dürfen. Daraus ergibt sich eines ganz klar: An unseren Schulen hat Extremismus keinen Platz, und zwar ganz gleich, ob er politisch oder religiös motiviert ist. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Unsere Schulen sind immer auch ein aktuelles Spiegelbild unserer Gesellschaft. Wenn also der jüngste Verfassungsschutzbericht feststellt, dass der Extremismus zugenommen hat, dann müssen auch unsere Schulen sensibilisiert werden. Denn Schülerinnen und Schüler sind Teil unserer Gesellschaft. Schulen sind jedoch auch Orte der Chancen. Denn hier können wir alle Kinder und Jugendlichen erreichen und ihnen die grundlegenden Werte der Demokratie, Freiheit und Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen vermitteln. (Dr. Christian Blex [AfD]: Hat ja neulich gut ge- klappt!) Die Schulen nutzen diese Chance jeden Tag aufs Neue auf sehr engagierte und vielfältige Weise. Neben der Wertevermittlung ist es das Ziel, extremistische Tendenzen bei jungen Menschen bereits im Ansatz zu erkennen und entsprechend gegen-Landtag zusteuern. Daher setzen wir in den Schulen vor allem auf das Mittel der Prävention. Dabei fangen wir keineswegs bei null an. Doch die aktuelle Entwicklung macht auch deutlich, dass wir die Situation in den Schulen konsequent im Blick haben müssen, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Hierzu befinden wir uns in einem ständigen Austausch mit unseren Lehrkräften, mit der Schulpsychologie, mit dem Innenministerium und vielen weiteren Expertinnen und Experten. Dabei steht es auch im Fokus, unsere Lehrkräfte in den Schulen nicht alleinzulassen, sondern sie bestmöglich zu unterstützen. Lediglich beispielhaft seien hier einige der präventiven Maßnahmen benannt, die wir bereits umgesetzt haben: die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie, das Angebot von SABRA, der Beratungsstelle bei Rassismus und Antisemitismus unter Jugendlichen, unser eingeleiteter Demokratieprozess und Beteiligungsprozess für Schülerinnen und Schüler sowie die Ausweitung der Medienscouts zur Stärkung der Medienkompetenz für unsere Schülerinnen und Schüler. Besonders hervorzuheben ist das Landespräventionsprogramm „Wegweiser – stark ohne islamistischen Extremismus“, das sich vorwiegend an junge Menschen richtet, welche sich dem Islamismus anzunähern drohen. Die 24 regionalen Wegweiser-Beratungsstellen haben umfangreiche Netzwerke und arbeiten eng mit den Schulen zusammen. Seit November des vergangenen Jahres ist eine Beratung noch niedrigschwelliger über einen Onlinechat auf der Webseite wegweiser.nrw.de möglich. Ein fester Bestandteil der Prävention und Intervention in Schulen ist zudem der Notfallordner „Hinsehen und Handeln“. Das dazugehörige Handbuch „Krisenprävention“ enthält ein eigenes Kapitel zu den Themen „Extremismus“ und „Radikalisierung“. Darüber hinaus gehört zur Prävention auch der Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung, in der in zahlreichen Angeboten eine Sensibilisierung für den Schutz von demokratischen Grundrechten sichergestellt wird. Zudem arbeitet die Landesregierung im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Islamismusprävention an der ressortübergreifenden Vernetzung sowie der Abstimmung und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen. Die Arbeitsgruppe wird von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet und beraten. Einen sehr wesentlichen Beitrag zur Prävention von religiösem Extremismus leistet letztendlich auch ein islamischer Religionsunterricht in den Schulen. Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf konfessionsgebundenen Religionsunterricht. 15.05.2024 Uns war von Beginn an bewusst, dass wir mit dem Angebot eines IRU nicht sofort alle muslimischen Schülerinnen und Schüler erreichen würden, doch nehmen stetig immer mehr junge Menschen in Nordrhein-Westfalen am islamischen Religionsunterricht teil. Der Lehrplan wurde staatlich erarbeitet, und der Unterricht wird von Lehrkräften erteilt, die entweder, sofern sie verbeamtet sind, einen Eid auf unsere Verfassung geschworen oder, sofern sie nicht verbeamtet sind, sich zum verfassungsgemäßen Handeln verpflichtet haben. Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach wird gemäß § 133 Schulgesetz NRW wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Zurzeit läuft eine entsprechende Evaluation. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird das Ministerium für Schule und Bildung dem Landtag darüber berichten. Selbstverständlich stehen wir insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in einem intensiven Austausch mit den Verbänden. In Fällen, in denen trotz der Präventionsmaßnahmen aus verschiedensten Gründen interveniert werden muss, nutzen Schulen bereits das System schulischer Ordnungsmaßnahmen. Unser Ziel muss es sein, allen Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen unsere freiheitlich demokratischen Grundwerte zu vermitteln, nicht hingegen, sie je nach ihrer kulturellen Herkunft als Täter oder Opfer zu klassifizieren. Es sind genau diese schlichten Parolen, mit denen letztlich versucht wird, die Gesellschaft zu spalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir setzen weiterhin alles daran, dass eine solche Spaltung nicht gelingt und unsere Schulen Orte der Vielfalt bleiben. Es ist eine Daueraufgabe, die uns auch weiterhin intensiv begleiten wird. Klar ist aber auch: Demokratiebildung kann nicht ausschließlich in der Schule stattfinden. Ob im Elternhaus oder im Sportverein, in der Musikschule oder im Freundeskreis – das menschliche Miteinander findet in großen Teilen außerhalb der Schule statt. Hier sind wir alle gefragt, für die nachfolgenden Generationen mit gutem Beispiel voranzugehen: uns gegenseitig zu respektieren und zu achten, andere Meinungen zuzulassen und auszuhalten und Konflikte gewaltfrei auszutragen. Nur wenn es uns als Gesellschaft gelingt, mit gutem Beispiel voranzugehen, dürfen wir darauf hoffen, dass es uns die nachfolgenden Generationen gleichtun werden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Landtag
