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Sven Wolf

SPD 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch ein etwas sperriges Thema, Kollege Sträßer hat es ja bereits gesagt. Ich brauche keine großen Ausführungen darüber zu machen, worum es geht. Es geht um das preußische Kirchenvermögensverwaltungsgesetz von 1924. Ich will mir auch die etwas längeren rechtshistorischen Ausführungen aus dem Gutachten von Herrn Professor Ogorek, das er für die Landesregierung erstellt hat, ersparen. Aber zwei, drei Stichworte muss man doch in Erinnerung rufen, um zu verstehen, warum es diese Regelung überhaupt gab. Das sind natürlich alles Folgen des Kulturkampfes unter Reichskanzler Bismarck, den man einmal erwähnen muss. Im Kern wurde das getragen von einem Misstrauen des Staates – damals zumindest – einer Kirche gegenüber, die sowohl dem staatlichen Recht als auch dem eigenen Weltkirchenrecht, also dem Codex Iuris Canonici, und dann auch noch den Vorgaben des Heiligen Stuhls verpflichtet war. In diesem Spannungsfeld entstand diese besondere Regelung. Aber dieses Verständnis zwischen Staat und Kirche hat sich bereits in der Weimarer Reichsverfassung geändert. Da ist man auch stärker vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ausgegangen. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften noch einmal in Artikel 140 sehr, sehr deutlich formuliert: Sie haben das Recht, in eigenen Angelegenheiten das Ganze selbstständig zu regeln. Zu diesen eigenen Angelegenheiten gehört – ich glaube, ohne Zweifel – auch die Vermögensverwaltung. Deswegen haben die Bistümer – auch das ist gerade gesagt worden – in Nordrhein-Westfalen sich auf interne eigene Regeln verständigt. Und dann muss dieses alte preußische Recht, wie es auch in anderen Bundesländern aufgehoben wurde, auch in Nordrhein-Westfalen aufgehoben werden. Auch da will ich nur einen der zentralen Sätze aus 15.05.2024 dem Gutachten von Professor Ogorek zitieren: Erkennt der Gesetzgeber jedoch, dass aus heutiger Sicht verfassungswidriges vorkonstitutionelles Recht formal noch in Kraft ist, so ist er – der Gesetzgeber – von Verfassung wegen angezeigt, dieses aufzuheben. Damit wäre alles gesagt. Wir müssen dieses alte preußische Recht aufheben; die Lücke ist durch eigene interne Regeln geschlossen. Kollege Sträßer hat aus seinem Herzen keine Mördergrube gemacht, sondern er sehr offen gesagt, dass es jedoch innerhalb seiner Kirche eine große Diskussion darum gab. Diese ist uns auch nicht verschlossen geblieben. Auch ich als evangelischer Christ weiß, dass es Diskussionen innerhalb der Katholischen Kirche darüber gibt, ob die Regelungen denn schön sind, ob sie gefallen, ob sie gut sind. Aber das ist eine Diskussion, die innerhalb der Katholischen Kirche zu führen ist. Ich wünsche den Brüdern und Schwestern in der Katholischen Kirche viel Erfolg bei dieser Diskussion und dass es ihnen gelingt, wieder Vertrauen zurückzugewinnen und wieder Menschen zu begeistern, sich auch in der Katholischen Kirche zu engagieren. Ich will noch einmal auf den vorigen Punkt zurückkommen: Mir persönlich ist es total wichtig, dass wir in unserem Land starke christliche Kirchen haben, die sich einbringen, die Vertrauen in der Gesellschaft genießen, die auch zu Wort kommen bei manchen schwierigen Diskussionen, die wir in unserer Gesellschaft führen. Angesichts der aktuellen sechsten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, die zum ersten Mal für die evangelische und die katholische Kirche gemeinsam gemacht worden ist, ist der Vertrauensverlust jedoch sehr spürbar. Deshalb kann ich spürbar nachvollziehen, dass es da Diskussionen gibt. Aber diese Diskussion ist in der Katholischen Kirche zu führen. Wir als Gesetzgeber haben nicht die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, sondern wir sind von Verfassung wegen verpflichtet, das aufzuheben. Sie wissen, dass die Gespräche sehr kollegial waren. Herr Sträßer, Sie haben das gesagt. Dafür will ich mich bedanken, auch für das Vertrauen. Am Schluss gab es ein paar Unklarheiten. Sie sind ein bisschen anders abgebogen, als ich es gedacht hatte. Ich hatte immer den Eindruck, die Landesregierung würde uns einen Gesetzentwurf vorlegen. Woran es lag, werde ich wahrscheinlich nie herausbekommen. Ob Sie der Mut verlassen hat, Herr Minister Liminski? (Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE]) Woran es lag – ich weiß es nicht. Vielleicht verraten Sie es mir irgendwann mal. Verfassungsrechtlich ist es notwendig, dass man dieses Gesetz aufhebt. – Ich danke Ihnen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag

Protokoll ↗