Dr. Jan Heinisch
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen ja: Raumordnung, Raumordnungsrecht, Bauplanungsrecht – das alles sind sehr komplexe und schwierige Materien. Aber manchmal sind die Sachen gar nicht so schwierig, wie manche hier versuchen, einen 15.05.2024 glauben zu machen. Erst recht haben sie nichts mit irgendwelchen Flaschendeckeln zu tun, die irgendwie durch die Landschaft gepustet werden. Nein, es geht um ganz, ganz einfache Zusammenhänge, nämlich dass wir Planungen und Genehmigungen beschleunigen. Das gilt und hilft sowohl beim Ausbau der Windenergie als auch in ganz vielen anderen Bereichen. Insofern geht es in dieser Novelle des Landesplanungsgesetzes zwar um das Thema „Windenergie“, es geht aber auch weit darüber hinaus. Ich glaube, dass man beidem heute noch einmal einen besonderen Blick widmen darf. Die Zahlen sprechen für uns, und insofern, Herr Stinka, verstehe ich nicht, wie Sie hier die Zusammenhänge konstruiert haben. Denn eines wird doch deutlich: Mit der Steuerung, die wir als schwarz-grüne Koalition vornehmen, ist Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Windenergie vom Tretroller auf das Rennrad umgestiegen. Wir standen im letzten Jahr bei den Inbetriebnahmen auf Platz drei. Wir haben hier eben ganz große Unterschiede zwischen Genehmigungen und Inbetriebnahmen gehört, aber auch bei den Inbetriebnahmen von Windenergieanlagen in der Landschaft sind wir ganz vorne dabei. Dabei gilt: Es gibt keine Anlage, die nicht vorher genehmigt wurde. Wenn wir jetzt auf die Genehmigungszahlen für Nordrhein-Westfalen schauen, dann stellen wir fest, dass wir im letzten Jahr bundesweit an der Spitze waren. Nirgendwo sind mehr Windenergieanlagen genehmigt worden als in Nordrhein-Westfalen, und jede einzelne Anlage, die genehmigt wird, wird auch bald in Betrieb genommen werden. Dann werden wir noch weiter vorne sein. Das hat sich im ersten Quartal dieses Jahres fortgesetzt, nein, es hat sich sogar noch einmal beschleunigt. Das setzt sich genauso im sogenannten Zuschlagsvolumen fort – das ist etwas relativ Kompliziertes –, also bezüglich der Frage, wie viel Windenergie hier künftig an den Start gebracht werden kann. Dabei stellen wir fest: Bei 16 Bundesländern beträgt das Zuschlagsvolumen in Nordrhein-Westfalen ein Viertel, also geht ein Viertel des gesamten Zuschlagsvolumens allein nach Nordrhein-Westfalen. Ich würde vorsichtig sagen: Wir sind mit dem Ausbau der Windenergie hier ganz vorne dabei. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es gibt einen Unterschied zu den ganzen Initiativen der SPD-Fraktion. Denn wenn wir auf dem Rennrad fahren, besteht zwischen Ihnen und uns der Unterschied, dass wir dabei den Lenker festhalten, (Heiterkeit von der CDU) weil wir ein klares Ziel vor Augen haben, weil wir wissen, wohin wir wollen, und damit wir nicht im Straßengraben landen. Das heißt: Wir steuern, und wir Landtag steuern im Guten. Wir bringen Windenergieanlagen also an bestimmte Stellen, während es an anderen Stellen im Land keine geben wird. Das ist die Wahrheit. Das Wichtige und der Kern der ganzen Frage ist aber doch, dass Windenergieausbau wie viele andere Themen aus diesem Landesplanungsgesetz und wie alle Wirtschaftsthemen eine Frage des Vertrauens ist. Niemand investiert in einem Land in eine Maschine, in eine Anlage, in irgendetwas, wenn er dafür keine Sicherheit geboten bekommt. Der Bund sagt: Ja, wir müssen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommen. Wir geben euch Bundesländern ein großes, ehrgeiziges Ziel vor, das da lautet: Ihr müsst eine gewisse Prozentzahl eurer Fläche bis zum Jahr 2032 für Windenergieanlagen ausweisen. Für manche ist das ehrgeizig. Wir in Nordrhein-Westfalen sind aber noch ehrgeiziger. Wir haben für uns als Koalition festgelegt, dass wir das nicht im Jahr 2032 erreichen wollen, sondern schon nächstes Jahr, also im Jahr 2025. Das ist ein riesiger Kraftakt, und der Windenergieausbau läuft auch kontinuierlich. Wir sehen es an den Zahlen und an den Regionalräten, die in extremer Geschwindigkeit planen, arbeiten und dafür sorgen, dass wir diesen Flächenbeitragswert schon nächstes Jahr erreichen werden. Mit diesem Flächenbeitragswert hat man in Nordrhein-Westfalen Sicherheit. Man weiß, wo man hier in Windenergie investieren kann. Das ist das Stückchen Sicherheit, das wir versprechen können und das wir versprechen müssen, damit der Windenergieausbau so vorankommt, wie wir alle uns das wünschen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das hat also nichts mit den eben hier beschworenen Chaostagen zu tun; es ist vielmehr genau das Gegenteil dieser Chaostage. Erst recht sehen wir an dieser Stelle keinen Konflikt zwischen CDU und Grünen. Denn wir alle nehmen für uns in Anspruch, sowohl große Städte als auch ländliche Räume zu vertreten. Insofern müssen wir da selbstverständlich für einen Ausgleich sorgen; das ist doch ganz klar. Wir haben mit dem Landesplanungsgesetz etwas vorgelegt, das genau diesen Übergang steuert. Das Schöne ist, dass wir schnell arbeiten müssen, damit wir die Übergangssteuerung hinbekommen. Warum? Weil der Übergangszeitraum bis 2025 so kurz ist, dass die Übergangszeit schon vorüber ist, falls wir uns hier im Landtag ohne Not mehr Zeit lassen. Deswegen müssen wir schnell arbeiten. Wir machen das und bringen daher diese Regelungen schnell in die Wirksamkeit. 15.05.2024 Zum parlamentarischen Verfahren. Dinge, die seit einem Monat vorliegen, kommen aus meiner Sicht nicht plötzlich. Wir sind ja alle Profis und sind daher in der Lage, uns in dieser Zeit auch eine Meinung über solche Sachen zu bilden. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Die meisten von uns! – Zuruf und Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Zu der Frage, wo wir noch über das Thema „Windenergie“ hinausgehen. Das Landesplanungsgesetz ist ein reines Verfahrensrecht. Das heißt: Es geht nicht darum, uns über inhaltliche Fragen einer Planung zu unterhalten, wie ökologisch oder wie wenig ökologisch etwas ist, wie dicht gebaut wird, wie breit eine Straße oder ein Korridor sind, wie wasserrechtliche Fragen gelöst werden, und es geht auch nicht darum, wie man mit Bodenschätzen umgeht. All diese Fragen spielen keine Rolle; dieses Fachrecht wird überhaupt nicht berührt. Das Landesplanungsgesetz ist ein Gesetz, das ausschließlich ein Verfahren beschreibt. Wir in diesem Saal sind uns doch hoffentlich alle einig, dass Verfahren so kurz wie möglich sein müssen, damit wir so schnell wie möglich zu einer guten und rechtssicheren Entscheidung kommen. Das lösen wir jetzt ein. Wir ändern dieses Landesplanungsgesetz in entscheidenden Punkten so, dass das Verfahren schneller wird. Und sogar noch besser ist, dass es überall dort, wo wir kein eigenes Verfahren brauchen, künftig auch keins mehr geben wird. Ich finde das sehr ermutigend. Die kommunalen Spitzenverbände haben das grundsätzlich gutgeheißen, und übrigens nicht nur die: Auch die IHK – die wurde eben unter den Teppich gekehrt bzw. vergessen – fand das alles klasse. Insofern ist das doch der beste Beweis, dass diejenigen, die in Nordrhein-Westfalen investieren wollen, die eine Idee haben, die etwas machen wollen und dass die Kommunen, die planen und arbeiten wollen, möglichst die Chance bekommen, schnell Antworten zu ihren Planungen zu erhalten. Auch wenn es auf den ersten Blick eine absolute Randmaterie ist – ich könnte die schönen Vergleiche vom Kollegen Korte wiederholen – und auch wenn es etwas nach Theorie klingt, muss man an dieser Stelle deutlich machen, dass es ein ganz wichtiges Verfahrensgesetz ist. Wir sorgen dafür, dass wir in Nordrhein-Westfalen möglichst schnell Antworten auf die Fragen unserer Zeit geben. Ich denke, das ist aller Zustimmung wert. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
