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Dietmar Brockes

FDP 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben leider gerade, wie die schwarz-grünen Chaostage dieser Landesregierung bei der Landesplanung in die nächste Runde gehen. Ich möchte zu Beginn noch einmal vortragen, wie das in dieser Koalition gelaufen ist. Als Erstes kam die Leitentscheidung zu Garzweiler, wo der vorgezogene Ausstieg unbedingt beschlossen werden musste, ohne für Versorgungssicherheit zu sorgen. Heute zweifelt der eigene Ministerpräsident die Entscheidung seines Kabinetts öffentlich an. Dann wurde ohne Not die 1.000-m-Regelung abgeschafft, die für Rechtssicherheit und Akzeptanz gesorgt hat. Auch die Ausbauziele wären erreichbar gewesen. Als Nächstes wurde dann hier im Hause einem LEP zugestimmt, obwohl das OVG Münster schon vorher die strittige Übergangsregelung als nicht rechtmäßig beschieden hatte. Soweit bisher – Chaos pur bei der Landesplanung dieser Regierung. (Beifall von der FDP) Und nun will Schwarz-Grün gegen erhebliche verfassungsrechtliche und inhaltliche Bedenken die Änderungen am Landesplanungsgesetz durchdrücken. Mit den neuen Regelungen betoniert Schwarz-Grün das Planungschaos in der Windenergie. Behörden und Antragsteller stehen nun vor massiven Rechtsunsicherheiten. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) In einer Zeit, in der wir aus Kohle und Kernkraft aussteigen, ist das ein erheblicher Schlag gegen die Landtag Energiewende. CDU und Grüne riskieren damit den Einbruch bei den Genehmigungen von Windenergieanlagen. Der Wirtschaft und dem energieintensiven Mittelstand in den Regionen wird der dringend benötigte Zugang zu erneuerbaren Energien damit verwehrt. Wenn die Regelung ohne Änderungen so beschlossen werden würde, droht auch eine Klagewelle vieler Energieprojektierer. Deshalb fordern wir Freie Demokraten Sie von CDU und Grünen auf: Sie müssen auf die neue Übergangsregelung und die geplante Aussetzung von Genehmigungen für Windkraftanlagen im Landesplanungsgesetz verzichten! (Beifall von der FDP) Wieder einmal zeigt sich: Es war falsch von Schwarz-Grün, auf die1.000-m-Abstandsregelung zu verzichten. (Beifall von der FDP) Jetzt wird eine nicht rechtskonforme Lösung gesucht, um den Kommunen ein Steuerungsinstrument zu geben, was aber ganz klar gegen Bundesrecht verstößt. Die Anhörung hat gezeigt, dass die vorgesehene Aussetzungsregelung für Genehmigungen von Windenergieanlagen bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne von fast allen Sachverständigen abgelehnt wird. Nur die Kommunen, die Sie aufgefordert hatten, eine Lösung für sie einzuführen, waren die einzigen in der Anhörung, die Ihnen zugestimmt haben. (Zuruf von der CDU: Ja, klar!) Die Sachverständigen haben drei wesentliche Kritikpunkte geäußert: Die Regelung ist nicht vereinbar mit Bundesrecht und der darin vorgesehenen Positivplanung beim Windenergieausbau. Der Regelung fehlt es an hinreichender Bestimmtheit, weil stark auslegungsbedürftige Begriffe enthalten sind. Durch das konkrete Vorhaben wird die Durchführung der Regionalplanung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert. Wann liegt tatsächlich die Voraussetzung für die Aussetzung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vor? – Das ist laut allen Experten in der Praxis kaum nachweisbar. Die vorgesehene Rückwirkung der Aussetzungsregelung ist mit dem Grundsatz des Vertrauens- und Investitionsschutzes nicht vereinbar. Antragsteller, die längst einen Anspruch auf Genehmigungserteilung haben, müssen mit der Aussetzung der Genehmigung ihres Windrads rechnen. Die vorgesehene Entschädigungsregelung für ausgesetzte Genehmigungen von Windrädern ist wirkungslos. Entschädigungen wird es nach dieser Regelung nicht geben. 15.05.2024 Welche Folgen wird also ein Beschluss dieses Antrags ohne wesentliche Änderungen haben? – Die Sachverständigen haben das in der Anhörung deutlich beantwortet: Durch die Regelung wird es anhaltend zu einem deutlichen Rückgang der Genehmigungs- und Ausbauzahlen bei der Windenergie kommen. Behörden und Antragsteller werden mit massiven Rechtsunsicherheiten belastet. Die Folge ist eine große Klagewelle. Die geplanten Änderungen betonieren rechtliche Unsicherheiten und fahren den dynamischen Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen vor die Wand. Der regionalen Wirtschaft wird damit leider der Zugang zu erneuerbaren Energien erschwert, der eigentlich gerade jetzt, nach dem vorgezogenen Kohleausstieg, dringend notwendig wäre. Die Wirtschaft braucht Alternativen – Sie verhindern dies. Daher fordern wir Sie auf, auf die neue, rechtswidrige Übergangsregelung zu verzichten und stattdessen im Baugesetzbuch wieder die 1.000-m-Abstandsregelung einzuführen. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Den Änderungen, Herr Kollege Untrieser, die Sie anfangs angeführt haben, hätten wir gerne unsere Zustimmung gegeben. Aber da sie Teil eines rechtswidrigen Gesetzes sind, können wir dies leider nicht. (Beifall von der FDP) Auch Ihr Entschließungsantrag ändert nichts daran, dass das Gesetz rechtswidrig ist. Deshalb kann man dem auch nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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