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André Stinka

SPD 15.05.2024 Sitzungen 18/63

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Untrieser, wenn Sie von einem wichtigen Baustein dieser Landesregierung sprechen, dann sage ich Ihnen für die SPD-Fraktion nur: Ich möchte nicht in dem Haus wohnen, in dem Sie solche Bausteine einpflegen. Dann wäre ich wirklich in großer Sorge. (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Lachen von Dr. Christian Untrieser [CDU]) Ich werde in unserer Rede zu einem sicherlich wichtigen Gesetz, das Sie einbringen, für die SPD-Fraktion deutlich machen, dass die Top-Zahlen, die Sie gerade dargestellt haben, sicherlich nicht zutreffen. Man sagt so schön: „Unverhofft kommt oft.“ Bei dieser Koalition kommt dies immer öfter. Obwohl ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden hat, erreichte uns nämlich gestern gegen 15 Uhr ein Entschließungsantrag. Man könnte gehofft haben, dass CDU und Grüne doch noch zur Einsicht gelangt sind, dass ihr Konstrukt für den Übergangszeitraum in § 36 Abs. 3 großer Murks und eine Katastrophe für den Ausbau von Windenergie und damit für die Erneuerbaren in Nordrhein-Westfalen insgesamt ist. Wer darauf gehofft hat, wurde aber bitter enttäuscht. Neben viel schmückendem Beiwerk – Sie haben gerade über Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung gesprochen; dem haben wir im Ausschuss zum Beispiel zugestimmt – und viel Eigenlob bleibt an Substanziellem, was diese Kritik angeht, nichts über. Der Entschließungsantrag greift nämlich lediglich die Wortmeldung des Kollegen Röls-Leitmann aus der letzten Ausschusssitzung auf. Die neue Steuerung im Übergangszeitraum des § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz, nach der die Bezirksregierungen aufschiebend Genehmigungen untersagen können, soweit die Regionalplanung dadurch deutlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, soll nur im Einzelfall Anwendung finden. Was das aber konkret bedeuten soll – das Wort „rechtssicher“ haben Sie gerade nicht in den Mund genommen; das würde ich an Ihrer Stelle auch nicht tun; Sie sind Jurist –, weiß anscheinend niemand. Die Landesregierung wird aufgefordert, dies über geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Sprich: Es bedarf eines Leitfadens oder eines Erlasses. Aber – oh Wunder! – es liegt nichts vor. Folglich wird das Gesetz heute durch Schwarz-Grün ohne konkrete Hinweise dazu verabschiedet, wie mit der Übergangsregelung in der Praxis zu verfahren sein wird. Wieder eine Unsicherheit, wieder mehr Ungewissheit, wieder nichts für den Standort Nordrhein-Westfalen! Landtag Wenn man den Entschließungsantrag bewerten muss, kommt man zu dem Ergebnis: Er spiegelt das wider, was die Grünen ihrem Koalitionspartner gerade noch abtrotzen konnten. Hier wird auf Zeit gespielt. Das wird auch anhand des Entschließungsantrags deutlich. Bündnis 90/Die Grünen brauchen für ihre Kommunikationsstrategie noch eine Abzweigung, die nicht in der Sackgasse endet. Da wurde dieser Entschließungsantrag kurz vor Toresschluss aus dem Hut gezaubert. Denn die Kritik in der Anhörung und auch von Betroffenen wie Windenergiegenossenschaften war mehr als deutlich, sogar eindringlich. Sie hätten heute noch die Möglichkeit gehabt, einen Änderungsantrag vorzulegen – dafür reichte aber die Kraft nicht –, damit das Gesetz konkretisiert wird, Klarheit geschaffen wird und es juristisch sauber ist. Damit wäre allen, die uns angeschrieben haben, geholfen gewesen. Stattdessen werden nebulöse Forderungen gewählt, die der Bezirksregierung eine Art Moderationsrolle zuteilwerden lassen. Ist das eigentlich mit den Bezirksregierungen abgesprochen? Vom Innenminister wissen wir doch, dass die Bezirksregierungen schon jetzt vor lauter Arbeit nicht in den Schlaf kommen. Der Aufschrei wäre riesig, wenn wieder neue Arbeit dort platziert würde. In diesem Fall ist es eine völlig unnötige Aufgabe, die Sie der Bezirksregierung zuweisen. Sie ist nämlich auf fehlendes Können dieser Landesregierung zurückzuführen. Sie können es eben einfach nicht; Sie können nicht regieren. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Tosender Ap- plaus der SPD!) – Ja, natürlich. Wir brauchen keinen Applaus. Wir arbeiten ordentlich weiter. Ich lasse mich davon auch nicht in Unruhe bringen. (Heiterkeit von den GRÜNEN) Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: Mit dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes soll ein Konflikt dieser schwarz-grünen Koalition unter den Teppich gekehrt werden. Wir erinnern uns an die Historie. Erst nachdem die SPD-Landtagsfraktion Druck aufgebaut hat, ist die 1.000-m-Abstandsregelung bei dieser Koalition gefallen. Wir alle erinnern uns noch an die Reden der CDU-Kolleginnen und -Kollegen. Die waren nicht gerade euphorisch, als sie gefallen ist. Die Grünen hingegen hatten noch in der letzten Legislaturperiode für die sofortige Abschaffung dieser Abstandsregelung gestimmt und sahen sich schon als Gewinner, als die CDU nun doch einlenkte und es zur Abschaffung der 1.000-m-Regel kam. Es bietet sich für die CDU nun aber ein Hintertürchen, um den Ausbau der Windkraft doch noch – zumindest vorläufig – lahmzulegen. 15.05.2024 Wie der Zufall es will, versucht die CDU, ihrer Klientel insbesondere in den ländlichen Räumen genau ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl ein Geschenk zu machen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Da ist es nur etwas schief gelaufen – oder, wenn man es deutlich sagen will: blöd gelaufen –, dass sich nun ausgerechnet ein Bürgerenergieverbund und viele andere aus dem Münsterland mit extremem Gegenwind zu Wort melden. Von Entsetzen sowie davon, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Landesregierung massiv erschüttert sei, ist die Rede, denn schließlich sei im Koalitionsvertrag eine Ermöglichungsplanung vereinbart. Darüber hinaus macht das Schreiben des Bürgerenergieverbunds mehr als deutlich, welche Auswirkungen das Vorhaben von Schwarz-Grün im Hinblick auf die Akzeptanz haben wird, von der ja gerade so viel gesprochen wurde. „Es ist verheerend“, so der Schriftsatz. Nun kann es nämlich dazu kommen, dass diejenigen, die sich besonders für das Gelingen der Energiewende in unserem Land eingesetzt haben, am Ende einen finanziellen Schaden davontragen. Investitionen von Bürgerinnen in Millionenhöhe sind möglicherweise verloren. In der Anhörung, die wir alle noch gut in Erinnerung haben, ist mehr als deutlich geworden, dass die Experten davon ausgehen, dass es nicht zu Entschädigungen kommen wird. Wie wollen wir Menschen erklären geschweige denn sie in Zukunft noch für die Energiewende gewinnen, wenn wir sie völlig ohne Not in eine solche unsichere Situation manövrieren – und das nur aus politischem Kalkül? Die Bürgerinnen haben darauf vertraut, dass es ernst gemeint ist mit der Energiewende. Die Änderung des Landesplanungsgesetzes in dieser Form ist ein Schlag ins Gesicht nicht nur für Juristen, sondern auch für alle, die im Bereich „Erneuerbare“ unterwegs sind. Sie gefährdet den Ausbau der Windenergie enorm. Um das einmal deutlich zu machen, möchte ich das Beispiel aus dem Schreiben des Bürgerenergieverbunds aufgreifen: Für Saerbeck, Greven, Nordwalde, Laer und Metelen könnte die Verabschiedung des Gesetzes das Aus für 47 Windenergieanlagen mit 280 Megawatt Leistung bedeuten. – Das komplette Ausmaß für Nordrhein-Westfalen ist kaum absehbar, aber es kommt einer Vollbremsung beim Ausbau der Windkraft gleich. Die Unsicherheiten werden schließlich dazu führen, dass Verzögerungen eintreten werden und auch die Bereitschaft, Investitionen zu tätigen, sinken wird. Eine Klagewelle, so wurde in der Anhörung deutlich, ist absehbar. Wir hatten Schwarz-Grün mit der erneuten Anhörung Zeit verschafft, um das Gesetz ordentlich und rechtssicher auf den Weg zu bringen, um es zu heilen. Der zeitliche Druck ist aber selbst auferlegt und völlig unbegründet. Statt die Hinweise auch des OVG Landtag Münster vom Februar ernst zu nehmen und ordentlich zu prüfen – wie es übrigens auch seitens des Ministeriums in der Ausschusssitzung erklärt wurde –, wird das Gesetz jetzt auf Biegen und Brechen durchgepeitscht. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass man gegen Bundesrecht verstößt, indem man die Positivplanung, die seit Februar für den Windausbau gilt, übergeht. Außerdem wird gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen – das haben uns die Experten in der Anhörung noch einmal bestätigt –, wenn eine Genehmigung mit aufschiebender Wirkung rückwirkend bis Mitte des letzten Jahres versagt werden kann, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage, sondern lediglich ein Kabinettsbeschluss vorgelegen hat. Das Einzige, was Ihnen dann einfällt und was im Vorwort Ihres Entschließungsantrages vorkommt, ist: Nordrhein-Westfalens ist auf Platz eins bei den Genehmigungszahlen. Kommen Sie uns jetzt nicht mit den Genehmigungszahlen um die Ecke, denn eine Genehmigung produziert noch keine Megawattstunde Strom. Das ist festzustellen. Keine! (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) – Ja, jetzt wird es unruhig. Es ist so, dass nichts passiert, wenn Sie einen Bescheid haben und keiner baut. Das ist das Problem. – Deswegen gefährden Sie mit diesem Gesetzentwurf nachdrücklich den Energiestandort Nordrhein-Westfalen, denn Anlagen müssen gebaut werden, was dieser Gesetzentwurf aber verhindert. Für uns als SPD-Fraktion bleibt festzuhalten, dass Schwarz-Grün den Standort Nordrhein-Westfalen als Energieland wieder einmal für die eigenen politischen Interessen gefährdet, einen Rückschlag in der Energiewende in Kauf nimmt und es on top zu einer Vermögensvernichtung aufseiten der Bürgerinnen ankommen lässt. Das ist schlechtes Regierungshandwerk, obwohl Zeit vorhanden gewesen wäre. Leider fehlt Ihnen das Gespür dafür, was in diesem Land notwendig ist. Deswegen ist für die SPD-Fraktion klar, dass wir weder dem Gesetzentwurf noch dem Entschließungsantrag zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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