Dr. Christian Untrieser
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mal so anfangen: Beim vorletzten Tagesordnungspunkt hat der Kollege Brockes „Ja, machen Sie doch mal!“ 15.05.2024 reingerufen, als der Kollege Goeken vom Bürokratieabbau sprach. Das ist ein guter Stichpunkt, denn jetzt wird es konkret. Jetzt tun wir tatsächlich etwas Gutes hinsichtlich der Entbürokratisierung. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes – so heißt es relativ technisch – ist ein ganz wichtiger Baustein für Vereinfachung, Deregulierung und Beschleunigung. Wir machen Verfahren in Nordrhein-Westfalen besser, einfacher, schneller und digitaler. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Ich möchte etwas zu diesem speziellen Verfahren sagen. Im Januar gab es die erste Lesung des Gesetzentwurfes. Damals sind wir noch davon ausgegangen, dass viele redaktionelle Änderungen anfallen werden und es kein so großer Wurf sein wird. Wir haben aber im Verlauf der letzten Wochen sehr intensiv daran gearbeitet. Ich möchte mich explizit insbesondere bei den Kollegen von der Grünen- und auch der CDU-Fraktion dafür bedanken, dass wir uns so stark damit beschäftigt, so viele Dinge bearbeitet und uns überlegt haben, was wir besser machen können. Ein ganz herzlicher Dank geht auch an die Kollegen von SPD und FDP, da Sie ja zumindest im Ausschuss ausdrücklich gesagt haben, dass Sie alle zur Vereinfachung, Beschleunigung und Entbürokratisierung beitragenden Regelungen mittragen, auch wenn Sie das Gesetz in Gänze wahrscheinlich nicht mit verabschieden können. Was machen wir nun konkret? Wir haben viele Dinge erwogen und machen viele Dinge schneller. Zum Beispiel kann die Regionalplanung nun parallel zur Aufstellung eines Landesentwicklungsplans erfolgen. Wir machen Verfahren digitaler. Wir haben die zuvor schon im Landesplanungsgesetz enthaltene Experimentierklausel nicht abgeschafft, sondern wir haben alle die Experimentierklausel beinhaltenden Regelungen auf alle Verfahren ausgeweitet. Das war ein ausdrücklicher Wunsch der Wirtschaftsverbände – großes Lob für diesen Punkt. § 34 Landesplanungsgesetz – das ist wieder sehr technisch – stellt eine erhebliche Erleichterung für Kommunen dar. Bisher mussten sie im Zuge der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans erst immer bei der Regionalplanungsbehörde nachfragen, ob das alles so möglich ist und ob das den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung entspricht. Wir haben daraus eine Kann-Regelung gemacht. Auch das ist ein wichtiger Baustein, da er alles beschleunigt und entbürokratisiert; deswegen werden wir diesbezüglich vorankommen. Vor allem haben wir in diesem Gesetz nach speziellen Fristen gesucht, sie an viele Stellen gefunden und verkürzt: zum Beispiel von zwei Monaten auf einen Landtag Monat und von einem Monat auf zwei oder drei Wochen. Das ist ein ganz vielen Stellen geschehen. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass wir es uns wirklich zur Aufgabe gemacht haben, als Staat schneller und unbürokratischer zu werden, denn das bringt unseren Wirtschaftsstandort voran. Daher ist dies ein ganz wichtiges Gesetz. Die Windkraft ist ein in der letzten Woche sehr stark diskutierter Bereich. Deswegen möchte ich dazu etwas sagen. Der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen kann wirklich niemand vorwerfen, dass wir nicht für Windenergie stehen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: 360 genehmigte Windenergieanlagen im letzten Jahr. Wir haben den Landesentwicklungsplan vor Kurzem neu gefasst – mit besseren Bedingungen für Windenergie. Es gibt die Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW. Auch der Artenschutzleitfaden ist vor Kurzem neu gefasst worden. In ganz vielen Bereichen gehen wir bei der Windenergie also nach vorne. Trotzdem sagen manche, was in § 36 Landesplanungsgesetz steht, sei für die Windenergie nicht gut. Das ist allerdings verkehrt. § 36 Landesplanungsgesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerung und des geordneten Ausbaus von Windenergie. Viele Kommunen haben uns ausdrücklich gebeten, dass wir ein solches Steuerungselement einführen. Diesem Wunsch kommen wir jetzt nach. Das führt insgesamt zu mehr Akzeptanz für den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen. Mit unserem Entschließungsantrag machen wir heute deutlich: Dort, wo Windenergieanlagen akzeptiert und gewollt werden, sollten sie auch entstehen und nicht zurückgestellt werden. Dort, wo vor Ort noch keine Akzeptanz besteht und planerisch in Zukunft Windenergieanlagen an einen anderen Standort kommen, ist es auf der anderen Seite in Ordnung, wenn wir temporär mit dem Instrument der Zurückstellung arbeiten. Insgesamt handelt es sich also um einen wichtiger Beitrag für Akzeptanz, Planbarkeit und Ordnung im Windenergieausbau. Er wird dafür sorgen, dass wir bei der Windenergie weiter vorankommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zusammengefasst: Wir gehen einen wichtigen Schritt in Sachen „Entbürokratisierung“, „schnellere Verfahren“ und „Digitalisierung“. Wir werden weiter voranschreiten und in den nächsten Wochen und Monaten weiter daran arbeiten, dass der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen besser wird. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.05.2024
