Prof. Dr. Daniel Zerbin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie wir gestern schon in unserem Antrag thematisiert haben, hat die Ampel die Durchfahrt für Drogen auf Grün geschaltet. Jeder kann ab sofort Drogen nehmen – zwar bisher nur Cannabis, es dürfte aber nur eine Landtag Frage der Zeit sein, bis auch andere, härtere Substanzen unser schönes Land fluten. (Thorsten Klute [SPD]: Quatsch!) Ihr Antrag fordert so revolutionäre Dinge wie: Das Cannabisgesetz soll ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden. Die für die Überwachung der Anbauvereinigung zuständigen Behörden sollen noch vor dem 1. Juli 2024 von der Landesregierung bestimmt werden. Und dann sollen diese Behörden auch noch ausreichend ausgestattet werden, um auf die kommenden Genehmigungsverfahren vorbereitet zu sein. Außerdem solle die Landesregierung erklären, ob sie die Möglichkeit einer Verordnung nach § 30 Konsumcannabisgesetz nutzen möchte. Ein kurzer Einwand: In diesem Punkt waren wir mit unserem gestrigen Antrag schon weiter. Es sollen Handlungsmöglichkeiten für die Polizei und die Ordnungsbehörden zwecks Kontrolle des Konsumcannabisgesetzes herausgegeben werden. Verstöße gegen dieses Gesetz und das BtMG sollen konsequent kontrolliert und sanktioniert werden. Eigentlich ist damit schon alles gesagt, denn nicht einmal Sie als Regierungspartei im Bund scheinen an die Umsetzbarkeit Ihres eigenen Gesetzes zu glauben. Gehen wir einmal mehr ins Detail für alle diejenigen, die gestern nicht aufpassen konnten oder nicht hier waren. Ich wiederhole mich gerne. Die Schäden durch die Liberalisierung von Drogen sind noch überhaupt nicht bekannt. Hierzu bedarf es einer Evaluation in Form einer Langzeitstudie. Die muss natürlich ergebnisoffen sein. Erst bei einer negativen Prognose wollen wir das Cannabisgesetz rückabwickeln. Das ist empirisch korrekt – erstes Semester, Thema: „wissenschaftliches Arbeiten“. Dafür braucht man keinen Doktor, Herr Bakum, das weiß man auch so.
