landtag.nrw.de ↗

Susanne Schneider

FDP 25.04.2024 Sitzungen 18/62

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wann Bubatz legal?“ – Diese Frage mit der bekanntermaßen grammatikalischen Unwucht hat sich inzwischen erledigt; nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, konnte die Teillegalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 in Kraft treten. 25.04.2024 Mit dem Cannabisgesetz wird die individuelle Freiheit jedes einzelnen gestärkt und eine echte Wende in der Drogenpolitik eingeleitet. Der Zugang zu Medizinalcannabis wird dadurch ebenfalls erleichtert. Nur die NRW-Landesregierung und ihre Regierungskoalition scheinen immer noch nicht zu wissen, wie sie sich dieser neuen Realität stellen sollen. Der grüne Justizminister wollte im Bundesrat noch auf die Bremse treten, hat aber offensichtlich das Pedal nicht gefunden. Grüne Abgeordnetenkollegen hier haben die Teillegalisierung in lustigen Instagram Reels und mit viel Brokkoli gefeiert. Die grüne NRW-Wirtschaftsministerin warf dem bayerischen Ministerpräsidenten Populismus vor, als dieser ein Verbot von Cannabiskonsum auf Volksfesten ankündigte. Unterdessen wird ein solches Verbot aber im Haus des CDU-Gesundheitsministers geprüft. Ein paar Häuser weiter wird gegrübelt, wie man die scharfen Ansagen des CDU-Innenministers umsetzen soll. Einigkeit klingt anders. Wenn die Landesregierung nicht weiß, was sie jetzt eigentlich machen soll, helfen wir als FDP-Landtagsfraktion gerne aus und geben Ihnen mit unserem Antrag eine To-do-Liste an die Hand. (Beifall von der FDP) Wenn Sie diese To-do-Liste abarbeiten, sind Sie auf dem richtigen Weg. Nebendebatten, die nur von der Arbeit ablenken, kann man sich dann auch getrost sparen. Was ist zu tun? Das Cannabisgesetz ist überwiegend bundesunmittelbar wirkendes Recht. Dennoch müssen die Länder wichtige Entscheidungen treffen. Die Landesregierungen müssen zeitnah durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden für die Erlaubnis und für die Überwachung von Anbauvereinigungen bestimmen. Das muss rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Regelungen zur Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigen am 1. Juli 2024 erfolgen. Die ausgewählten Behörden müssen dann personell so ausgestattet sein, dass die Erlaubnisverfahren für Anbauvereinigungen zeitnah durchgeführt werden können und eine regelmäßige Überwachung gewährleistet ist. Diese Entscheidung darf also nicht auf die lange Bank geschoben werden. Zudem sind die Landesregierungen ermächtigt, die Zahl der Anbauvereinigungen, die in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt eine Erlaubnis erhalten dürfen, durch Rechtsverordnung auf eine Anbauvereinigung je 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu begrenzen. Dabei sollen sie insbesondere die bevölkerungsbezogene Dichte je Anbauvereinigung sowie Aspekte des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes berücksichtigen. Landtag Auch hier muss vor dem 1. Juli 2024 eine Entscheidung her, ob und in welcher Form eine Begrenzung der Zahl von Anbauvereinigungen durch das Land erfolgen soll. Allerdings hüllt sich die Landesregierung in Schweigen, in welche Richtung es gehen soll. Bei der künftigen Cannabispolitik wird es besonders darauf ankommen, wie der Kinder- und Jugendschutz und eine stärkere Prävention bei Kindern und Jugendlichen organisiert werden. Der Gesundheitsminister ist nicht müde geworden, vor Gesundheitsgefahren bei Heranwachsenden zu warnen. Dabei hat er nur übersehen, dass diese Gefahren ohne eine Teillegalisierung viel größer sind. Erst der Cannabisschwarzmarkt hat den jungen Menschen einen leichteren Zugang zu harten Drogen ermöglicht. Außerdem hat das auf dem Schwarzmarkt bezogene Cannabis erhöhte Risiken mit sich gebracht, da der THC-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können. Bei einer kontrollierten Abgabe wird das wegfallen. Systematische Studien in Ländern wie Kanada und Uruguay, in denen Cannabis bereits legal ist, haben zudem gezeigt, dass nach der Legalisierung von Cannabis der Cannabiskonsum von Kindern und Jugendlichen keineswegs steigt. Allerdings braucht es eine umfassende und zielgruppenorientierte Aufklärung über die Risiken des Konsums bei Kindern und Jugendlichen. Der Bund hat dazu bereits eine erste Informationskampagne aufgesetzt. Auf der Landesebene erwarte ich hier noch eigene Anstrengungen. Machen Sie in der Landesregierung Ihre Arbeit. Hören Sie auf, in entgegengesetzte Richtungen zu ziehen. Schaffen Sie Klarheit und setzen Sie das Cannabisgesetz ohne eine weitere Verzögerung um. Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP, Thorsten Klute [SPD] und Rodion Bakum [SPD])

Alle Reden von Susanne Schneider Protokoll ↗