Dietmar Panske
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Marc Lürbke, die Murmeltiergeschichte fand ich noch ganz spannend, der Rest der Rede war wirklich abenteuerlich. Da rücken wir jetzt mal einiges gerade. Die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag – das ist gerade angeklungen – haben im April nach monatelanger Hängepartie – das muss man an der Stelle sagen – eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen geschaffen. Der Eingriff, lieber Marc Lürbke, war minimalinvasiv. Es gab in der Ampel in Berlin ein monatelanges Hin und Her – das ist man ja gewohnt –, und das, obwohl seit Anfang November des letzten Jahres die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vereinbart hatten, dass es zu einer Einführung der Bezahlkarte kommen soll. Trotz dieser schleppenden Umsetzung in Berlin ist diese kleine Gesetzesänderung im April Grund für die FDP, den Antrag von vor ein paar Wochen, aus dem Februar, zu recyclen. Für so viel Kreativität gebührt der FDP wirklich Lob und Anerkennung. Wir haben doch hier schon vor einigen Wochen intensiv darüber gesprochen. Sie hatten Ende Februar eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Auch darauf wurde sehr ausführlich durch den Minister geantwortet. Mitte März gab es noch einen Bericht im Ausschuss für Heimat und Kommunales. Also, was hat sich denn jetzt in den letzten wenigen Wochen verändert, dass dieser Antrag hier erneut diskutiert wird? In der Sache ist der Antrag richtig, aber die Einführung der Bezahlkarte ist doch schon tägliches Regierungshandeln. Es braucht keinen weiteren Beschluss dieses Parlaments. Aber ich will jetzt bei diesen Prozessschritten noch ein bisschen nachhelfen, damit es auch die FDP vielleicht verstehen kann. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Landtag Richtig, 14 Bundesländer haben eine europaweite Ausschreibung auf den Weg gebracht. Die endet im Juni. Was macht es denn für einen Sinn, wenn eine Ausschreibung läuft, schon die Entscheidung zu treffen? Das kann möglicherweise nur die FDP erklären. Ich kann Sie beruhigen, die Bezahlkarte in NRW wird kommen, und es wird einheitliche Regelungen geben. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Wie diese einheitlichen Regelungen aussehen werden, darüber hat doch die Landesregierung auch schon mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt und tut es weiterhin. Uns ist nämlich wichtig, dass die Städte und Gemeinden bei der Einführung konstruktiv mitarbeiten. Denn wir wollen mit diesem Prozess am Ende auch Verwaltungsaufwand vor Ort reduzieren. Das muss doch der Anspruch sein. Was eine Bezahlkarte dann können darf und was eingeschränkt wird, darüber finden doch auch gerade die Gespräche statt. Entscheidend ist aber für alle diese Gespräche, welcher Anbieter im Juni den Zuschlag erhalten wird und wie die Bezahlkarte technisch eingeführt werden kann. Erst wenn dieses Ausschreibungsergebnis feststeht, können weitere Fragen zur Einführung der Bezahlkarte beantwortet werden. Gibt es nur eine physische Karte? Gibt es eine digitale Lösung für Smartphones, gibt es möglicherweise beides? Was ist mit der technischen Anschlussfähigkeit an die Kommunen? Wer soll die Bezahlkarte alles erhalten? Wie hoch sind die Kosten für die Einführung? Können, sollen Nutzungseinschränkungen vorgenommen werden? Das sind nur einige der Fragen. Eine weitere Forderung ist die Bargeldabhebung. Kollege Lürbke hat es gerade angesprochen. Ohne irgendwelchen Ergebnissen vorzugreifen, ist für mich klar, dass es eine einheitliche Regelung für das Land NRW, was die Höhe des Bargeldbetrags angeht, geben muss. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Und – auch das fordern Sie in Ihrem Antrag – die Einführung soll strukturell und finanziell durch das Land NRW unterstützt werden. Dazu gibt es eine eindeutige Aussage des Ministerpräsidenten – ich glaube, Ende Januar –, dass es am Geld nicht scheitern wird, die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Also, alle Forderungen dieses erneuten Antrags der FDP sind mehr oder weniger schon erfüllt, weil sie in der Vorbereitung sind. Dass man ein Ausschreibungsergebnis, wenn man schon europaweit ausschreibt, noch abwartet, ich glaube, das kann auch die FDP verstehen. Ein bisschen muss man sich noch gedulden. Ich hatte fest damit gerechnet, dass wahrscheinlich im Mai- und Juni-Plenum – du hast es ja angekündigt, lieber Marc – der Antrag wieder-25.04.2024 kommt. Doch ich kann euch sagen: Die Ausschreibung endet erst im Juni. Wenn ihr im Mai noch mal den Antrag stellen wollt – im Juni könnt ihr es noch mal machen –, unsere Antwort wird wahrscheinlich gleichbleiben. Das ist ein Antrag für die Galerie. Er ist überflüssig und daher abzulehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
