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Bernhard Hoppe-Biermeyer

CDU 25.04.2024 Sitzungen 18/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Bürokratische und finanzielle Entlastung ermöglichen – mehrfache Erlaubnis- und Gebührenpflichten insbesondere für das Schaustellergewerbe in Nordrhein-Westfalen abschaffen“ ist der Titel des gemeinsamen Antrags der demokratischen Fraktionen hier im Landtag. Jeder hat so sein Volksfest. Wer mich ein bisschen näher kennt, weiß, dass ich eigentlich gar kein Feiermeier bin. Trotzdem gehe ich auf drei Volksfeste, angefangen mit dem Schützenfest in meinem Heimatdorf Steinhorst. Da wohne ich zwar schon seit 20 Jahren nicht mehr, gehe aber immer noch regelmäßig hin. Zu einem richtigen Schützenfest gehören neben Theke und Festzelt auch der Würstchenstand, die Schießbude, das Kinderkarussell, der Eisstand und der Süßigkeitenstand. Für Schützenvereine ist es aber insbesondere seit Corona immer schwerer geworden, überhaupt Schausteller für ihre Feste zu finden. Heute lebe ich in Delbrück. Das ist eine Nummer größer. Dort gibt es seit 400 Jahren den Katharinenmarkt, der in der Hauptsache vom Ehrenamt getragen wird und trotzdem riesig ist. Jedes Jahr kommen 300.000 Besucher. Der Katharinenmarkt war mal ein Viehmarkt und dadurch in der Anfangszeit ein Wirtschaftsfaktor. Heute ist er durch die Wirtschaftsschau und durch den verkaufsoffenen Sonntag immer noch ein Wirtschaftsfaktor für die Stadt. Ich bin in Paderborn zur Schule gegangen, also feiere ich Libori und mit mir jedes Jahr 1,8 Millionen Besucher an neun Tagen. Libori gibt es seit 1.000 Jahren; es ist ein großes Stück Tradition in Paderborn. Zu dieser Tradition gehört auch in jedem Jahr das sogenannte Schaustellerfrühstück während der Liboriwoche. Dazu laden der CDU-Bundestagsabgeordnete und der CDU-Landtagsabgeordnete aus Paderborn die Schausteller ein. Jedes Jahr ist dort Bürokratieabbau ein Thema. Diesem Wunsch nach Bürokratieabbau kommen wir mit diesem Antrag ein Stück weit nach, denn die Schausteller sind das Rückgrat unserer Volksfeste. Damit das so bleibt, muss die Branche zeitnah von Bürokratie und finanziell entlastet werden. Die vergangenen Jahre waren und sind für die Schausteller erst 25.04.2024 durch Corona und jetzt durch die Inflation belastend. Bisher haben Schausteller in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern mehr Kosten und Bürokratie zu tragen, wenn sie zum Beispiel Alkohol ausschenken wollen. Nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Gaststättenrechts auf die Länder übergegangen. Seitdem haben neun Bundesländer eigene Gaststättengesetze erlassen. In NRW gilt weiterhin das Bundesgaststättengesetz. Hier müssen Schausteller also für jede Veranstaltung, bei der sie Alkohol ausschenken wollen, eine kostenpflichtige Gestattung beantragen. Andere Länder haben das vereinfacht. Dort reicht zum Beispiel die Reisegewerbekarte aus. Diesem Beispiel sollten wir folgen, wofür dieser Antrag die Basis legt. Dieser Antrag ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Schaustellerbranche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE])

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