Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig von dem für die Aktuelle Stunde anlassgebenden Ermittlungsverfahren möchte ich vorweg für die Landesregierung Folgendes unmissverständlich klarstellen: Wir leben in einem Rechtsstaat. Die Landesregierung stellt sich jeglicher Form von Korruption konsequent entgegen. Sie tritt mit Nachdruck für eine entschlossene und energische Verfolgung solcher Straftaten ein, die geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und Nichtkäuflichkeit dienstlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes zu verletzen. Dies vorangestellt möchte ich Sie kurz über den Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Verfahrens unterrichten. Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz am 17. und 22. April 2024 im Wesentlichen berichtet, dass sich das bei der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung organisierter Straftaten, kurz ZeOS NRW, geführte Ermittlungsverfahren gegen derzeit 170 Beschuldigte richte, unter anderem wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern. An der Bande sollen sich unter anderem Rechtsanwälte, eine Rechtsanwältin und ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes beteiligt haben. Die Beschuldigten stehen dem Bericht zufolge im Verdacht, über einen längeren Zeitraum einer Vielzahl von Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Staaten gegen Bezahlung in überwiegend sechsstelliger Höhe zur Einreise und zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verholfen zu haben. Am 17. und 18.04.2024 haben in acht Bundesländern umfangreiche und koordinierte Zugriffs- und Durchsuchungsmaßnahmen stattgefunden, an denen bis zu 1.000 Einsatzkräfte beteiligt gewesen sind. Die Ermittlungen dauern nach wie vor an. Insofern möchte ich noch einmal betonen, dass sich das 25.04.2024 Ministerium der Justiz grundsätzlich jeglicher Einflussnahme auf das laufende Verfahren enthält. Bis zum Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung. Daher wird die Landesregierung eine abschließende Bewertung aller Fakten und aller erforderlichen Schritte, insbesondere mit Blick auf gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen für eine wirksamere Bekämpfung von Korruption, erst dann treffen können, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Daran sollten wir alle ein Interesse haben, meine Damen und Herren, denn nur so kann die notwendige Bewertung auch auf alle erforderlichen Tatsachen gestützt werden. So funktioniert unser Rechtsstaat und nicht anders. Vorverurteilung, Hass und Hetze haben da nichts zu suchen. Sie von der AfD untergraben das Vertrauen in die Arbeit von Polizei, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nee, von Ihnen!) Staatsanwaltschaften und Gerichten und damit letztlich in den Rechtsstaat. Für die Landesregierung darf ich sagen: Nicht mit uns. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Die Sicherheitsbehörden und die Justiz haben unser Vertrauen, und das zu Recht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
