Dr. Martin Vincentz
Die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie wurde bereits im Jahr 2020 durch das Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (EU) 2018/958 im Juli 2020 in deutsches, respektive Landesrecht umgesetzt. Mit dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen die EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen europarechts- und verfassungskonform umgesetzt. Nun werden seitens der EU-Kommission zwei Umsetzungsentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen kritisiert: Es werde angeblich nicht eindeutig herausgestellt, dass die Liste der nach Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie zu prüfenden Kriterien nicht abschließend sei, sowie hinsichtlich einiger Begriffsbestimmungen nur auf Artikel 3 der Richtlinie verwiesen und nicht die dort stehenden Definitionen der „geschützten Berufsbezeichnungen“ und der „vorbehaltenen Tätigkeiten“ wörtlich in den Gesetzestext übernommen. Daher sei die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden. Doch damit nicht genug: Als würde uns die EU ihre Transformation zum allgegenwärtigen Bürokratiemonster vor Augen führen wollen, verfolgt sie ihre sogenannten Bedenken der nicht ausreichenden Richtlinienumsetzung im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dies hat zur Folge, dass uns vor lauter Reglementierungen und Bürokratieaufbau – denn nichts anderes tun wir hier – wieder einmal 24.04.2024 nicht um die dringenden Probleme des Landes kümmern und uns der Regelungswut einer Institution unterwerfen, die völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei reglementiert. Daher lehnen wir diesen Gesetzesentwurf ab. Landtag Anlage 3 Zu TOP 18 – „Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)“ – zu Protokoll gegebene Rede
