Susanne Schneider
Mit dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz vom 30. Juni 2020 hat NRW die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt. Landtag Die Europäische Kommission erachtet die Umsetzung jedoch als nicht ausreichend. Kritisiert wurde vor allem die erfolgte Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie und von Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie. Es werde nicht deutlich, dass die Liste der Anforderungen, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung von kombinierten Vorschriften zu prüfen sind, nicht abschließend ist. Ferner fehlt aus Sicht der Europäischen Kommission in dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz NRW die wörtliche Übernahme der Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 der Richtlinie. Aufgrund der Kritik der Europäischen Kommission drohen juristische Folgen. Um eine Klageerhebung gegen die Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, erscheint eine Anpassung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes NRW unerlässlich. Durch die nun vorgelegte Gesetzesänderung sollen die Bedenken der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren ausgeräumt werden. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt daher dem Gesetzentwurf zu.
