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Christina Weng

SPD 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Im Gesetzentwurf geht es um Berufsreglementierungen in NRW. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2018/958 klare Vorgaben gemacht, um die Verhältnismäßigkeit von Regelungen in reglementierten Berufen zu überprüfen. Die Bundesrepublik als Mitgliedstaat verpflichtet die Bundesländer ebenfalls, diese Richtlinie umzusetzen, zum einen für Gesetze und Verordnungen auf Landesebene und zum anderen im jeweiligen Fachrecht, soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grund von Landesrecht über die Befugnis zur Rechtssetzung im Hinblick auf Berufsreglementierungen verfügen. Die Europäische Kommission hatte zurückgemeldet, dass die nationale Umsetzung nicht ausreichend bzw. nicht präzise genug ist. Dies wird mit dem Gesetzentwurf nun angepasst. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass jegliche neue oder geänderte Berufsreglementierungen einer strengen Prüfung unterzogen werden. Die durch die Richtlinie geforderten Prüf-, Informations- und Veröffentlichungspflichten führen zwar zu einem gewissen Mehraufwand, der jedoch als eine Investition in die Zukunft unseres Arbeitsmarktes und unserer Wirtschaft zu werten ist. Die Nichtumsetzung würde nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

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