Julia Kahle-Hausmann
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in aller gebotenen Kürze an diesem späten Abend zu unserem Antrag sprechen, zumal das Thema für einige von Ihnen ja ein Déjà-vu-Erlebnis sein dürfte. Das möchte ich den älteren Mitgliedern unter Ihnen gerne in Erinnerung rufen, indem ich ein paar Zitate bringe. „Das vor Jahrzehnten festgelegte Kostendeckungsprinzip erzeugt gerade für kleinere Schlachthöfe höhere Kosten.“ Das stammt zum Beispiel aus einem Antrag der damals regierungstragenden rot-grünen Fraktionen von 2016. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Sehr guter Antrag!) – Sehr guter Antrag, genau. – Die CDU war aber auch nicht faul. Sie hat nämlich 2017 einen dazugehörigen Entschließungsantrag eingebracht und darin geschrieben: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf: 7. zu prüfen, wie eine Harmonisierung der stark schwankenden Gebühren für die Fleischbeschau zu erzielen ist; […]“ Dann hatten wir noch die Enquetekommission: „Die Enquetekommission empfiehlt die Vereinfachung von rechtlichen und bürokratischen Regelungen (so z. B. Vereinfachung einzelbetrieblicher Umsetzungen der Hygienevorschriften) sowie die Absenkung von Kontrollgebühren für KKMU im Bereich der Lebensmittelverarbeitung (so z. B. landeseinheitliche Fleischbeschaugebühren pro Tier), zur Reduktion von Wettbewerbsnachteilen durch Skaleneffekte. […]“ Das war die Handlungsempfehlung 67 der Enquetekommission aus 2022. Kurzum: Wir alle hier kennen das Problem, vor dem gerade kleine Schlachtstätten stehen. Und genau darum geht es in unserem Antrag. Es geht darum, dass wir mit dem Primat der Kostendeckung vor Jahren gerade unseren kleinen Schlachthöfen keinen Gefallen getan haben. Diese sind gegenüber den großen Betrieben wie Tönnies, Westfleisch und Co ganz klar im Nachteil; denn es macht einen gewaltigen Unter-24.04.2024 schied, ob man mehr als 30 Euro pro Schwein zahlen muss oder weniger als 3 Euro. Kleine Schlachthöfe und gerade Höfe, die für die eigene Direktvermarktung schlachten, können das Geld nicht so einfach vom Kunden zurückholen. Das gilt ebenso für die mobile Schlachtung. Die Anschaffung eines mobilen Schlachtstandes wird zwar gefördert, aber die laufenden Kosten sind so hoch, dass der Erste bereits aufgegeben hat. Die Gebühren sind so exorbitant, dass er damit nicht mehr wettbewerbsfähig war. Die Konsequenz ist: Immer mehr geben auf. Das bedeutet nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen gerade im ländlichen Raum; es bedeutet auch, dass wir gerade den Landwirten und Metzgereien, die sich für mehr Tierwohl starkmachen, Steine in den Weg legen. Je weniger Schlachtstätten wir haben, desto länger sind nämlich die Transportzeiten, und der Stress für die Tiere wird immer größer. Gleichzeitig ist weniger Marktmacht der Erzeuger zu spüren. Zuständigkeitshalber haben die Kreise die Wahl, welche Gebühr sie erheben wollen, zumindest auf dem Papier: mehr als 20 Euro wie Coesfeld oder Borken und damit kostendeckend oder die Minimalgebühr wie der Kreis Heinsberg. Das sei ein kommunales Thema, sagen Sie jetzt vielleicht wieder; das sollten die Kreise selbst lösen. Aber das kann doch nicht unser Ernst sein. Wir sollten doch unsere regionale Wertschöpfung stärken. Jetzt bitten Erzeuger und Schlachtbetriebe uns kreisübergreifend um Hilfe. Alle Fraktionen haben in den letzten Jahren von diesem Rednerpult aus beschworen, wie wichtig die Landwirtschaft und die regionale Wertschöpfung seien. Aber das schlechte Ergebnis ist ein Flickenteppich; denn nicht jeder Kreis kann es sich leisten, auf mehrere Zehntausend Euro zu verzichten. Im Ergebnis haben wir längere Fahrtzeiten, weniger Tierwohl und eine Konzentration auf einige wenige Schlachtbetriebe. Das Land könnte etwas tun, beispielsweise wie in Bayern eine landeseinheitliche Staffelung von Schlachtgebühren: 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind; die Gebühren für die anderen Tiere sind noch in Planung. Das hat grünes Licht von der EU bekommen und ist parteiübergreifend abgestimmt. Die Kosten halten sich mit 5 Millionen Euro in Grenzen. Das Dumme ist nur: Wir wissen noch nicht einmal, wie viele Schlachtstätten in NRW betroffen sind. Genau deshalb schlagen wir vor, eine Strukturerhebung zu machen, damit wir in NRW nach einer passenden Lösung nach dem bayerischen Modell suchen können. Mobile Schlachtstätten sollten ebenfalls enthalten sein, außerdem die Regelung, dass die Fleischbeschau insbesondere für kleinere Betriebe außerhalb regulärer Kernarbeitszeiten stattfinden muss. Landtag Ein weiterer Vorteil neben der weitaus gerechteren Gebührenordnung wäre die Möglichkeit einer Evaluation. Was wir noch auf Lager haben: die Entbürokratisierung von Hygieneauflagen für die kleinen Schlachtbetriebe, dem Fachkräftemangel bei ausgebildeten Metzgern und Amtsveterinären entgegenwirken usw. (Beifall von Lena Teschlade [SPD]) Zusammengefasst: Vor uns liegt noch ein großes Stück Arbeit zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung in NRW. Wir laden alle demokratischen Fraktionen ein, mit uns im Ausschuss an dem Thema zu feilen. Machen Sie bitte mit. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
