landtag.nrw.de ↗

Susanne Schneider

FDP 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich „High Noon“ lese, denke ich auch eher an diesen Westernklassiker. Wenn die AfD etwas von Cannabis hört, denkt sie offenbar gleich an Zustände wie im Wilden Westen – nur mit dem Unterschied, dass mittags nicht Whisky, sondern Cannabis die Sinne vernebelt hat. Für solche Vorstellungen braucht man schlichtweg eine blühende Fantasie. So wie Karl May nie in der Prärie war, hat sich die AfD anscheinend nicht mit den Ländern beschäftigt, in denen Cannabis schon länger ganz oder teilweise legalisiert worden ist. Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen: Weder Kanada noch Uruguay oder Colorado sind zu Kifferstaaten geworden, in denen alle nur noch benebelt in den Tag träumen. Das neue Cannabisgesetz ist überhaupt nicht dafür geeignet, dass in Deutschland nun völlig zügellose Zustände eintreten. Vielmehr wird ein Rahmen 24.04.2024 gesetzt, der viel realistischer und erfolgversprechender als die völlig gescheiterte Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte ist. Durch das Cannabisgesetz entsteht kein rechtsfreier Raum. Vielmehr erfordert die Umsetzung des Cannabisgesetzes auf Landesebene die Einhaltung aller Schutzregeln. Polizei, Justiz und kommunale Ordnungsbehörden müssen den verbotenen Besitz anderer, illegaler Drogen und den Handel damit weiterhin konsequent verfolgen und kontrollieren. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind zu sanktionieren. Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden müssen jedoch Handlungsanleitungen an die Hand gegeben werden, wie die Kontrolle der Vorgaben des Cannabisgesetzes in der Praxis erfolgen soll. Diesbezüglich ist die Landesregierung in der Pflicht. Das Cannabisgesetz eröffnet einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis. Dies wird von einem Maßnahmenbündel begleitet, das einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz gewährleistet. Minderjährige dürfen weiterhin kein Cannabis besitzen. Sie dürfen auch nicht Mitglied bei den Anbauvereinigungen werden. Mit Cannabis versetzte Lebensmittel, die ja für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind, bleiben verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Heranwachsende unter 21 Jahren ist zudem reglementiert. Der Strafrahmen bei Zuwiderhandlungen wurde im parlamentarischen Rahmen weiter verschärft. Die Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu dem Cannabiskonsum und den damit verbundenen Risiken wird deutlich ausgebaut. Im Bundeshaushalt wurden dafür zusätzlich 6 Millionen Euro eingestellt. Ein solches Engagement würde ich mir übrigens auch vom Land wünschen. Die getroffenen Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz werden zudem frühzeitig untersucht und überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass Regelungen gegebenenfalls angepasst werden können. Doppelstrukturen bei der Evaluation, wie es die Antragsteller vorschlagen, halten wir für nicht zielführend. Das eigentliche Ziel der Antragsteller ist die möglichst schnelle Rückabwicklung des Cannabisgesetzes. Das ist mit der FDP aber nicht zu machen. Wir trauen den Menschen mehr Eigenverantwortlichkeit zu, ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können, zu verharmlosen. Ich empfehle Ihnen unseren zeitgemäßen FDP-Antrag morgen unter TOP 9. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Rodion Bakum [SPD]) Landtag

Alle Reden von Susanne Schneider Protokoll ↗