Dr. Dennis Maelzer
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich hoffe, das ist der richtige Zeitpunkt, um mein Erkenntnisinteresse an dieser Stelle zum Ausdruck zu bringen. Sie haben mehrfach auf das KiBiz abgestellt. In der Anhörung hatten die kommunalen Spitzenverbände gefordert, dass für Kitas, die sich einen inklusiveren Schwerpunkt geben, Vorhaltekosten gewährt werden, damit eine Personalbindung stattfinden kann. Wollen Sie dem im Rahmen der KiBiz-Revision nähertreten, oder wie stehen Sie zu diesem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Danke, Herr Abgeordneter, für die Zwischenfrage. Zum einen sieht das KiBiz ja schon heute einen erhöhten Fördersatz für Kinder mit Behinderungen oder drohender Behinderung vor. Zum anderen – Sie haben selbst vorhin darauf hingewiesen – hat die Förderrichtlinie in ihrer angepassten Form für die Investitionen die erhöhte Förderung für Kinder mit Inklusionsbedarf zum Gegenstand. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja, für die!) Wir werden das jetzt im Rahmen des weiteren Prozesses, auf den Sie in Ihrem Änderungsantrag abgehoben haben, dass nämlich das bisherige System erst einmal weitergefahren werden kann und dass die Erfahrungen aus den Modellprojekten eingepreist werden sollen, aufnehmen. Es ist wichtig, dass wir 24.04.2024 uns sehr genau anschauen, was die Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung sind. Deswegen ist es so wichtig, dass wir im Rahmen des Prozesses auch darauf achten, dass er nur dann gut zu einer Weiterentwicklung führen kann, wenn wir bei der Umsetzung der Inklusionsziele die Förderung der Entwicklung der Kinder mit und ohne Behinderung im jeweiligen Angebot bestmöglich im Blick haben, aber eben auch, welche Bedarfe es gibt, wie die durch die Träger adressiert werden und wie es auch mit der Unterstützung und der Akzeptanz seitens der Familien aussieht. Diese Prozesse werden auch durch die derzeit laufenden Verhandlungen über die Landesrahmenvereinbarung weiter unterstützt, auch im Rahmen der Basisleistung II. Wir werden uns natürlich auch im Rahmen weiterer Entwicklungen zum KiBiz damit auseinandersetzen müssen, wie konkret Inklusionsprozesse im Bereich der frühkindlichen Bildung weiter unterstützt werden können. Wir stehen nämlich klar und unmissverständlich zu Vielfalt, Inklusion und Diversität als einem der zentralen Grundsätze unseres Zusammenlebens. Wir wollen allen Menschen gleichermaßen die Chance ermöglichen, sie stärken und ermutigen, auch in all ihrer Vielfalt. Das bedeutet eben auch, dass wir die Rahmenbedingungen dafür stärken müssen. Die Herausforderungen sind hinlänglich beschrieben, was eben auch bedeutet, dass es richtig ist, diesen Weg jetzt über die Verhandlungen des Landesrahmenvertrages, über die modellprojekthafte Weiterentwicklung und über die Bestandssicherung bis 2029 weiterzuführen, fortlaufend anzupassen und dem auch Rechnung zu tragen, immer auch im engen Schulterschluss mit den Trägern der Eingliederungshilfe sowie auch im Diskussionsprozess mit dem MAGS zur Weiterentwicklung und zur Weiterführung der Inklusion in unseren Kitas. Ich glaube nämlich, wir tragen der Vielfalt der Menschen in unserem Land, aber auch den Bedürfnissen von Kindern mit Behinderung am besten Rechnung, wenn wir den Blick gerade auf das Regelsystem richten, aber gleichzeitig die wichtigen Erfahrungen aus den heilpädagogischen Einrichtungen mitnehmen. Wir sollten die Zeit bis 2029 sinnvoll nutzen, um die Weiterentwicklung des Prozesses basierend auf diesen Erfahrungen, aber auch auf der Akzeptanz und den Bedürfnissen der Familien und der Einrichtungen fortzuführen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
