landtag.nrw.de ↗

André Kuper

24.04.2024 Sitzungen 18/61

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn eine Einordnung: Wer die Inklusion, also die Rechte von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe an 24.04.2024 unserer Gesellschaft, als Ideologie bezeichnet, hat sich aus meiner Sicht für die fachliche Debatte disqualifiziert. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Nun aber genau zu dieser fachlichen Debatte: Wir als Landesregierung setzen uns intensiv für die Chancengerechtigkeit und für die Teilhabe aller Kinder ein. Die Inklusion ist kein Sonderrecht für eine bestimmte Gruppe, die unter einer besonderen Fürsorge steht, sondern – das ist der Kern der UN-Behindertenrechtskonvention – es geht darum, allen Kindern die gleichen Chancen und die gleichen Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen. Jedes Kind ist – egal, welche individuellen Eigenschaften es mitbringt und welchen besonderen Herausforderungen es sich gegenübersieht – für unsere Gesellschaft wertvoll und muss dementsprechend die Möglichkeiten haben, an Gesellschaft und an frühkindlicher Bildung teilzuhaben. Es ist daher unsere Pflicht, sicherzustellen, dass jedes Kind auch teilhaben kann. Unsere gesetzgeberische Aufgabe besteht darin, dieses Recht der Kinder nicht nur zu schützen, sondern aktiv zu fördern. Hierbei sprechen wir nicht nur über die Schaffung von Bildungsangeboten, denn es geht im Kern auch um die Frage, wie wir diesen allgemeinen Anspruch auf eine inklusive und vielfältige Gesellschaft umsetzen können. Im Antrag wird darauf abgestellt, wie die Inklusion umzusetzen ist. Es ist heute allerdings bereits gelebte Realität, dass die Mehrzahl der Kinder mit einem individuellen Förderbedarf in Regel-Kitas betreut werden. Das KiBiz definiert dafür klare Richtlinien und gewährt den Einrichtungen die erforderliche Unterstützung für ihre wichtige Arbeit auch über den eingliederungshilfebedingten Mehrbedarf für das jeweilige Kind hinaus. Die Aufnahme und die Förderung von Kindern mit Behinderung in reguläre Kindertageseinrichtungen hat sich bewährt. Zahlreiche Kitas setzen das um und spiegeln den Erfolg dieser Bemühungen wider. Das Sozialgesetzbuch VIII stellt sicher, dass alle Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, eine Unterstützung unabhängig davon erhalten, welche Einrichtung sie besuchen. Das System verstärkt diese Bemühungen im KiBiz und ermöglicht uns, Doppelstrukturen zu vermeiden. Trotzdem wurde im Antrag richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen. Die Anhörung hat das ebenfalls deutlich gemacht. Deswegen gibt es zwischen dem MKJFGFI und dem MAGS einem Prozess, der die strenge KiBiz- und Eingliederungshilfe stärker zusammenführen soll. Dazu läuft derzeit ein Beteili-Landtag gungsprozess, weil in der Tat richtig herausgestellt wurde, dass wir die Dinge behutsam und im Interesse der Kinder und Familien vorantreiben müssen. In Ihrem Änderungsantrag stellen Sie deshalb auch fest, dass es zu begrüßen ist, dass sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände darauf verständigt haben, die heilpädagogischen Gruppen bis 2029 im bisherigen System weiterführen zu können. Zudem werden bis dahin in Modellvorhaben konkrete Erfahrungswerte zur Kopplung von KiBiz-Leistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe gesammelt werden.

Alle Reden von André Kuper Protokoll ↗