Eileen Woestmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Familien, die Kinder mit Behinderung haben, werden schnell vergessen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir hier und heute über das Thema „Inklusion“ sprechen. Es ist gut, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Vor allem ist es gut, dass Sie einen Änderungsantrag gestellt und Landtag ihren ersten Antrag damit zwischenzeitlich selbst korrigiert haben. Lassen Sie uns über die Finanzierung sprechen. Die Frage der Finanzierung von Inklusion in Kitas ist unfassbar komplex. Wenn man sich darin einarbeitet, stellt man schnell fest, dass es nicht so einfach ist. Die Basisleistung II wurde über den Landesrahmenvertrag zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt verhandelt. Wir wissen alle, dass diese Verhandlungen immer wieder gestockt haben. Umso besser ist es, dass sie jetzt wieder laufen und vereinbart wurde, dass anhand von acht Modell-Kitas eruiert werden soll, wie die Inklusion in Kitas tatsächlich finanziert werden muss. Wichtig dabei ist aber, zu betonen, dass wir als Landesparlament – auch die Landesregierung nicht – kein Teil der Verhandlungen des Verhandlungsteams des Landesrahmenvertrags sind, wir daher also auf diese Verhandlungen nicht einwirken können. Ein anderer Punkt, den Sie angesprochen haben, Herr Maelzer, ist die Frage danach, wie es eigentlich mit den heilpädagogischen Kitas weitergeht. Sie haben zu Recht gesagt, dass sie bis 2029 verlängert wurden und bis dahin auf jeden Fall bestehen bleiben können. Das ist eine wichtige Botschaft, damit es keine Versorgungslücke gibt. Mir ist auch wichtig, zu betonen: Es geht nicht darum, dass 2029 die heilpädagogischen Kitas geschlossen werden, sondern darum, dass sie geöffnet werden, sodass auch Kinder aus Regel-Kitas in diesen heilpädagogischen Einrichtungen betreut werden können. Es ist Teil dieser Verhandlungen, dieser Vereinbarung, dass alle Einrichtungen, die bis 2029 nicht inklusiv betreuen, eine Zielvereinbarung mit den Landschaftsverbänden treffen, um inklusiv betreuen zu können. Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, bei dem die Landesregierung schon tätig geworden ist, ist die Frage der Investitionsrichtlinie. Da wurde festgelegt, dass Einrichtungen, die einen Platz für Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung ausbauen wollen, zwei Plätze im Sinne der Fördersätze bekommen können und das zugrunde gelegt wird. Damit ist einem weiteren Punkt, den Sie in Ihrem Antrag aufmachen, begegnet worden. Alle anderen Finanzierungsfragen, die wir haben, werden anhand der acht Modell-Kitas eruiert, die jetzt vereinbart wurden. Wir können diesem Prozess des Herausfindens, wie diese Finanzierung aussehen soll, nicht vorgreifen, sondern müssen abwarten, was dabei herauskommt.
