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Franziska Müller-Rech

FDP 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Er sagt zum Verbot der Gendersprache in Hessen – ich zitiere –: „Ein Eingriff der Landesregierung in die Sprache an den Hochschulen wäre eine massive Einschränkung der im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Hochschulen sind Orte des Diskurses, des freien Denkens und des wissenschaftlichen Austauschs. Verbote stehen dem diametral gegenüber.“ Die Wissenschaftsfreiheit ist in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt. Warum wollen Sie diese Wissenschaftsfreiheit einschränken? (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

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