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Susanne Schneider

FDP 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich in dieser Debatte ein bisschen. Vor allem habe ich mich über den Inhalt von Herrn Schmitz’ Redebeitrag gewundert. Ich habe mich aber auch zum Schluss gewundert. (Thorsten Klute [SPD]: Wir auch!) Werter Kollege Schmitz, Sie haben gesagt, dass Sie diesen Antrag ablehnen; aber Sie stimmen der Überweisung zu. Warum sollen wir denn überhaupt überweisen? Was ist das für ein Respekt vor dem Antragsteller, wenn Sie schon heute am Redepult sagen, dass Sie diesen Antrag ablehnen? (Beifall von der FDP und der SPD – Marco Schmitz [CDU]: Weil es das normale parlamen- tarische Verfahren ist, Frau Kollegin Schneider!) Ich habe ein anderes Verständnis davon, wie man sich mit einem Thema beschäftigen sollte. Nun komme ich zu diesem Antrag, der gar nicht schlecht ist. Ich habe mich gefragt: Warum gehen wir eigentlich arbeiten? Ich bin immer arbeiten gegangen, weil es mir einfach Spaß gemacht hat. Ich arbeite unheimlich gerne. Mir würde ohne meine Arbeit auf jeden Fall etwas fehlen. Für viele Menschen bedeutet die Arbeit Wertschätzung und Sinnstiftung, aber auch soziale Kontakte. Gerade Menschen, die schon sehr lange keine Arbeit mehr haben, merken, dass sie in einer ganz speziellen Weise von der Teilhabe, die das Erwerbsleben mit sich bringt, ausgeschlossen sind. Das Teilhabechancengesetz wird von vielen Experten grundsätzlich positiv bewertet. Zwar verbleibt 24.04.2024 sechs Monate nach Ende der Förderung nur rund ein Viertel der Teilnehmer in einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Allerdings ist dies angesichts der sehr arbeitsmarktfernen Zielgruppe bereits definitiv als Erfolg zu werten. Jobcenter und Coaches sind wichtige Akteure, um Menschen, die keine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, eine Anschlussperspektive zu geben. Gerade bei Coaching und Qualifizierung sehen wir jedoch noch Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der konkreten Umsetzung. Die Teilnehmer sollten während der Förderung Fähigkeiten erlangen, mit denen sie sich später bei Arbeitgebern bewerben können. Wir als Freie Demokraten setzen auf eine arbeitsmarktnahe Förderung von Beschäftigung, die sich an der Realität betrieblicher Abläufe orientiert und zusammen mit Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes organisiert wird. Bei einer Förderung privatwirtschaftlicher Arbeitgeber sind die Chancen auf eine Übernahme nach Ende der Förderung grundsätzlich höher als bei sozialen und kommunalen Trägern; denn dort können die entsprechenden Arbeitsplätze nur mithilfe der Förderung finanziert werden. Deshalb halten wir im Gegensatz zu den Antragstellern einen dauerhaft angelegten Sozialen Arbeitsmarkt, der vor allem von sozialen und kommunalen Trägern dominiert wird, für wenig sinnvoll. (Beifall von der FDP) Im Antrag wird zudem eine Anschlussförderung des Landes für diejenigen Menschen gefordert, denen nach der fünfjährigen Förderung kein Einstieg in den Arbeitsmarkt glückt. Aus unserer Sicht können die Landesförderung und die bundesrechtlichen Instrumente sich zwar ergänzen, aber keine alleinige Lösung darstellen. In unserer letzten Regierungszeit hatten wir angesichts des Anstiegs der Langzeitarbeitslosigkeit während der Coronapandemie 2021 den ESF-Aufruf „Kooperative Beschäftigung“ gestartet. Dabei wurden in 18 Projekten Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft gefördert, die dauerhafte Beschäftigungsperspektiven bieten sollten. Eine Wiederaufnahme dieses Ansatzes könnten wir uns durchaus vorstellen. Sicher ist es sinnvoller, Arbeitslosen eine Beschäftigung und damit eine Tagesstruktur anzubieten, als sie untätig zu Hause zu lassen. Dies muss aber keine Landesförderung eines Sozialen Arbeitsmarktes bedeuten. Im Anschluss an die Teilhabeförderung könnten auch andere Instrumente eingesetzt werden, wie Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als Ein-Euro-Jobs, oder Leistungen der freien Förderung. So haben Ende 2023 knapp 15.000 Menschen in NRW Arbeitsgelegenheiten wahrgenommen und knapp 5.000 Menschen Leistungen der freien Landtag Förderung erhalten. Dies zeigt die Bedeutung beider Instrumente. Nicht nachvollziehen kann ich die im Antrag geäußerte Kritik an der Vermittlungsoffensive. Es stimmt zwar, dass sich mit der Bürgergeldreform ein Schwerpunkt der Jobcenter verlagert hat. Wir sollen jetzt stärker bei der Weiterbildung helfen. Der Vorrang einer Vermittlung auch in Jobs ohne Qualifikationsanforderung gilt in dieser Form nicht mehr. Den Grundsatz der Qualifizierung finden wir angesichts des Fachkräftemangels auch richtig. Dennoch halten wir es für sinnvoll, dass die Jobcenter Kundinnen und Kunden, die sich aktuell nicht weiterbilden, wieder verstärkt und schneller Jobs anbieten. Hier von einer Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs durch die Hintertür zu sprechen, vermittelt ein falsches Bild. Liebe SPD, ich helfe gerne dabei, dass der vorhin erwähnte Hans alle Chancen hat, und ich glaube, dass er in der heutigen Zeit auch mehr Chancen denn je hat. (Lena Teschlade [SPD]: Ich glaube nur, ihr kennt den Hans nicht! – Thorsten Klute [SPD]: Ihr habt zu dem Hans nicht so viel Kontakt!) Ich freue mich riesig darauf, über diesen Antrag mit Ihnen, mit euch im Ausschuss zu debattieren, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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